Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO)

Ärzteapprobationsordnung vom 27. Juni 2002

Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte (17.07.2012)

Hinweise für schwangere Studierende

Kontrollformular für die Leistungsnachweise im klinischen Abschnitt

Krankenpflegedienst

Krankheitsnachweis - Formular

Impf- / Immunstatus

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach § 6 Absatz 3 Nummer 3 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach § 6 Absatz 3 Nummer 3 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Der Dienstleister Betriebsarztservice Holding GmbH übernimmt diese Untersuchungen.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin bei dem externen Dienstleister:
Betriebsarztservice Holding GmbH
Hundsburgallee 10, 18106 Rostock, 5. Etage
Telefon: 0381/ 8739 3314

Zu der Untersuchung bringen Sie bitte den Studierendenausweis, den Personalausweis, den Impfausweis und ggf. die Brille mit.

Vier bis fünf Tage vor der Untersuchung füllen Sie bitte einen Fragebogen aus.
Link zum Fragebogen:
https://idana.app/SQSNA3

Der Dienstleister übermittelt die aktuellen Vorsorgeuntersuchungen an das Studiendekanat.

Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist 3 Jahre gültig.

Kurs- und Testatordnung

Landesprüfungsamt

Praktisches Jahr

Promotionsordnung

Qualitätssicherungskonzept in Studium und Lehre der UMR

Übersetzung des Zeugnisses zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (eng.)

Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis

Krankheitsnachweis

Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung / Impf- und Immunstatus

Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach § 6 Absatz 3 Nummer 3 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Jeder Studierende der Zahnmedizin muss eine gültige Vorsorgeuntersuchung besitzen.

Diese Untersuchung wurde bisher vom Betriebsärztlichen Dienst der Universitätsmedizin Rostock durchgeführt.
Für die Dauer eines Jahres wird diese Aufgabe nun von dem externen Dienstleister Betriebsarztservice Holding GmbH übernommen.

Der Dienstleister übermittelt die aktuellen Vorsorgeuntersuchungen vor Beginn des Praktischen Jahres an das Studiendekanat.

Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist 3 Jahre gültig.

Jeder Studierende der Zahnmedizin muss einen vollständigen Impf-/Immunstatus - Grundimmunisierung gemäß STIKO-Empfehlungen besitzen.
Impf- / Immunstatus Formular

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin bei dem externen Dienstleister:
Betriebsarztservice Holding GmbH
Hundsburgallee 10, 18106 Rostock, 5. Etage
Telefon: 0381/ 8739 3314

Zu der Untersuchung bringen Sie bitte den Studierendenausweis, den Personalausweis, den Impfausweis und ggf. die Brille mit.

Drei bis vier Tage vor der Untersuchung füllen Sie bitte einen Fragebogen aus.
Link zum Fragebogen:
https://idana.app/SQSNA3

Qualitätssicherungskonzept in Studium und Lehre der UMR

Hinweise zu den Prüfungen

Zahnärztliche Prüfung

Zahnärztliche Vorprüfung

Biostoffverordnung

Formular Krankheitsnachweis

Informationen zu den Modulprüfungen

Während der Mutterschutzfristen besteht ein relatives Prüfungsverbot. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin.

Weitere Informationen finden Sie unter studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung.

Informationen zu den Praktika (Bachelor)

Modul- Berufspraktikum

 

Modul - Methodenpraktika

Verbuchung der Methodenpraktika im Prüfungsportal:

Nach Einreichung der Bewertungsbögen durch Sie werden diese zunächst intern verbucht. Diese werden im Prüfungsportal erst sichtbar, wenn  alle erforderlichen Tage für die Methodenpraktika abgeleistet wurden und wenn die Lehrveranstaltung „Literaturrecherche“ (diese gehört zum Modul Methodenpraktika I und findet im 5. Semester statt) erfolgreich absolviert wurde. Das bedeutet, dass die Leistungen für Methodenpraktika I und II in der Regel nach dem 5. Semester in Ihrer Leistungsübersicht erscheinen.

Qualitätssicherungskonzept in Studium und Lehre der UMR

Studiengangsflyer

Studium mit chronischer Erkrankung und/oder Behinderung

Studierende mit chronischen Erkrankungen und/oder Behinderungen haben einen gesetzlich verankerten An­spruch auf Nachteilsausgleich im Studium und bei Prüfungen.

Hinweise zur Beantragung eines Nachteilsausgleiches:
Stellen Sie den Antrag auf Nachteilsausgleich für Studien- und Prüfungsleistungen beim Prüfungsausschuss Bachelor bzw. Master Medizinische Biotechnologie.

Betroffene Studierende können (müssen aber nicht) vorher die Beratung des Fakultätsbeauftragten in Anspruch nehmen, um sich bzgl. der Antragstellung beraten zu lassen.

Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag ist eine ärztliche/therapeutische Bescheinigung notwendig. Bitte fügen Sie alles in EINE EINZIGE pdf-Datei und senden diese per E-Mail an den Prüfungsausschuss.

Antrag

Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis