ACHTUNG: Die auf dieser Seite angegebenen Regelungen zur Abrechnung der PJ-Aufwandsentschädigung gelten nur für PJler, die ihre Tertiale an den Einrichtungen der Universitätsmedizin Rostock oder Lehrpraxen der Allgemeinmedizin der Universitätsmedizin Rostock absolvieren.

Die Akademischen Lehrkrankenhäuser legen ihre eigenen Modalitäten fest.

Impf-/Immunstatus Formular

Die PJ-Studierenden sind verpflichtet die Dokumentation über den Impf- / Immunstatus vor Abschluss der PJ-Vereinbarung im Arbeitsbereich Personal zur Überprüfung vorzuweisen.

Nach der Neuregelung im Infektionsschutzgesetzes müssen ab 15.03.2022 Studierende, die in den Einrichtungen nach § 20a Abs.1 IfSG - damit an der Universitätsmedizin Rostock – tätig sind, gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegen, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.

Der Betriebsärztlichen Dienst (BÄD) wird den Immunstatus gemäß STIKO-Empfehlung und Infektionsschutzgesetz § 23a überprüfen, gegebenenfalls Impfungen auffrischen und das Formular ausstellen.

Eine Teilnahme am Praktischen Jahr ist nur mit gültiger Grundimmunisierung möglich.

Verpflichtungserklärung zum Datenschutz

Verpflichtungserklärung zum Datenschutz

Bitte denken Sie an die Unterschrift und weisen Seite 1 und 2 der Verpflichtung zum Datenschutz vor.