Zulassungsvoraussetzungen

Einstieg ins 1. Fachsemester

Der Studiengang Intensivpflege beginnt jeweils zum Wintersemester eines Jahres (01.10.).

Der Studiengang richtet sich an Studien-Interessierte mit folgenden Voraussetzungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem Pflegeberuf
  • NEU: Mindestens sechs Monate Berufserfahrung als Pflegefachperson im intensivpflegerischen Bereich (auch ambulant) ► siehe 1. Änderungssatzung SPSO
  • allgemeine Hochschulreife bzw. einschlägige fachgebundene Hochschulreife (gemäß der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Rostock (RPO-Ba/Ma)
  • Hochschulzugangsberechtigung durch Absolvierung einer Zugangsprüfung möglich (siehe Regelungen in der Zugangsprüfungsordnung (ZPO) vom 23.10.2003)
  • Deutschkenntnisse für internationale Studienbewerber: NEU: C1 nach GER ► siehe 1. Änderungssatzung SPSO

Einstieg ins 5. Fachsemester

  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem Pflegeberuf
  • erfolgreich abgeschlossene Fachweiterbildung Anästhesie und Intensivpflege (gilt nach dem Berufsbildungsgesetz/ BBiG als Fortbildungsabschluss, mit dem die Hochschulzugangsberechtigung erlangt wird)
  •  mindestens sechs Monate Berufserfahrung als Pflegekraft im intensivpflegerischen Bereich (auch ambulant)

Studienstart:

  •  regulär zum WiSe 2024/25 (1. Oktober 2024)

Voraussetzung für klinische Praktika, Praxisbegleitungen und praktische Prüfungen

  1. Wahrend des Studiums und auf Wunsch für den Erwerb des Zertifikats der Fachweiterbildung für Anästhesie- und/ oder Intensivpflege sind verschiedene klinische Praktika (Praktische Studienphasen) im Intensivbereich und in der Anästhesie zu absolvieren. Falls Sie Ihren Arbeitsplatz im ambulanten Intensivpflegebereich haben oder in einem Arbeitnehmerüberlassungsdienstverhältnis stehen oder in Ihrer Klinik die geforderten Bereiche (perioperative, internistische u./ od. neurologische Intensivpflege, Anästhesie, ggf. Wahlbereich bei FWB) nicht vorgehalten werden, müssen Sie selbständig eine Möglichkeit finden und vorweisen, die verschiedenen Praxiseinsätze inkl. Praxisaufgaben/ -Übungen, Praxisanleitungen und (praktischen) Prüfungen fristgerecht absolvieren zu können. 
  2. Für die geplanten Praxisbegleitungen und praktischen Modulprüfungen benötigen unsere Mitarbeiter*innen des Studiengangs freien Zugang in die Praxisbereiche/ Kliniken!
  3. Die praktische Prüfung (= Teil der staatlichen Prüfung) für das Zertifikat der Fachweiterbildung "A & I"  erfolgt innerhalb des Bundeslandes M-V(entweder an der Universitätsmedizin Rostock nach vorherigem vorbereitendem Praktikum von mindestens 5 Tagen oder in Ihrer Arbeitgeber-Klinik in M-V)! (Festlegung Landesprüfungsamt Rostock: Stand 11.01.2024)

Umsetzung:

  • Ableistung von Praktika inkl. zu erbringende Leistungen in "Fremd"- oder Kooperationskliniken Ihres Arbeitgebers organisiert durch Sie selbst oder mit Unterstützung Ihres Arbeitgebers. 
  • Bezahlte Ableistung der Praxiseinsätze in der Universitätsmedizin Rostock in Form einer honorierten Nebentätigkeit oder als "Minijob" oder als Zweit-Arbeitsplatz (Ausnahme: Anästhesie unentgeldlich!) ⇒ Absprache & Organisation über Studiengangkoordination!
  • Durchführung der praktischen Prüfungen im Intensiv- und Anästhesiebereich der Universitätsmedizin Rostock (UMR)  ⇒ Voraussetzung: vorheriges Praktikum in der UMR! ⇒ Absprache & Organisation über Studiengangkoordination!
  • Zukünftig geplant: Möglichkeit der Durchführung von praktischen Prüfungen im Skills Lab der UMR ⇒ Absprache & Organisation über Studiengangkoordination!
  • Für Praxisbegleitungen und der Abnahme von praktischen Modulprüfungen (Praktische Studienzeit! Nicht FWB!) in den Arbeitgeber-Kliniken muss eine unterschriebene  Kooperationsvereinbarung  zwischen der Universitätsmedizin Rostock und der "Praktikumseinrichtung"  vorliegen! Die Studierenden sind dafür selbst verantwortlich!

Studieren ohne Abitur

Zugangsprüfung

Sie können die Hochschulzugangsberechtigung durch die erfolgreiche Absolvierung einer Zugangsprüfung erwerben. Die bestandene Prüfung berechtigt zu einem Studium an der Universität Rostock in dem gewählten Studiengang. Es wird allerdings kein Anspruch auf einen Studienplatz erworben!

► Informationen zur Zugangsprüfung finden Sie hier.

 

Kontakt bei Fragen zur Zugangsprüfung:

Studiengangkoordination & Prüfungsamt

Mara Schubert

Telefon: 0381 494 145049 

E-Mail: intensivpflege@med.uni-rostock.de


Bewerbungsverfahren

Einschreibung in den Studiengang Intensivpflege

Bewerbungs- bzw. Einschreibefrist:  Einschreibungen sind für das Wintersemester vom 01.08 bis 30.09. eines Jahres möglich.

Es können sich nur Studieninteressierte in den Studiengang einschreiben, die die beschriebenen Zugangsvoraussetzungen erfüllen und nachweisen.  

Die Ein- bzw. Umschreibung in den Studiengang Intensivpflege erfolgt über das Online-Portal der Universität Rostock ► Link. Sie brauchen sich demzufolge nicht bei uns im Studiendekanat bewerben!

Der Studiengang Intensivpflege ist ein zulassungsfreier grundständiger Studiengang.

Auf der angegebenen Internetseite finden Sie Informationen zum Einschreibungsprozedere im Online-Portal der Universität Rostock (u.a. Leitfäden zu Registrierung, Einschreibung, Immatrikulation).

Hinweise:  Bevor Sie sich einschreiben können, müssen Sie sich im Portal registrieren. Im Portal selbst müssen Sie dann die entsprechenden Nachweise

  • u.a. Hochschulzugangsberechtigung,
  • Berufserlaubnis-Urkunde,
  • Ausbildungszeugnis,
  • Berufserfahrung anhand von Arbeitszeugnissen oder Bestätigung vom Arbeitgeber,
  • aktueller Beschäftigungsnachweis vom Arbeitgeber,
  • etc. .. hochladen und dann anschließend noch als beglaubigte Kopie in Papierform an das Studierendensekretariat per Post an folgende Adresse senden: 

                                    Universität Rostock
                                    Servicezentrum Studierende
                                    Studierendensekretariat
                                    Parkstraße 6 | 18057 Rostock

 

Bei Fragen zum Bewerbungs- und Einschreibevorgang

wenden Sie sich bitte an das Servicezentrum Studierende/ Studierendensekretariat:

Telefonische Sprechzeiten: Mo. bis Do. 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr. 09:00 bis 13:00 Uhr Telefon: +49 381 498-1230 
Sprechzeiten vor Ort (Parkstraße 6, 18057 Rostock):  Mo. bis Do. 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr. 09:00 bis 12:00 Uhr  
Text-Chat:  Auf vielen Webseiten des Student Service Center erreichen Sie die Mitarbeiter*innen zu den Sprechzeiten auch im Text-Chat über den Sprechblasen-Button unten rechts.

E-Mail: studium@uni-rostock.de