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Pressemitteilung der BAG Psychiatrie: Qualitätsstandards der Krankenhauspsychiatrie sind gefährdet

07. November 2008

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie der Klinikträger (BAG) fordert Nachbesserungen an der Krankenhausfinanzierungsreform.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger psychiatrischer Krankenhäuser (BAG) zog heute nach ihrer Herbsttagung ein Fazit zu dem von der Bundesregierung Ende September beschlossene Entwurf des Gesetzes zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung, das 2009 in Kraft treten soll. Es verhindert, dass alle psychiatrischen Kliniken und Abteilungen die seit 1991 geltenden und in der Praxis bewährten Qualitätsstandards in der Krankenhauspsychiatrie uneingeschränkt erfüllen können. Deshalb sind dringend Nachbesserungen am Gesetzesentwurf erforderlich.

 

Die rund 45 Vertreter der Bundesarbeitsgemeinschaft tagten vom 5. bis 7. November 2008 im Zentrum für Nervenheilkunde der Universitätsklinik Rostock. Ihr Vorsitzender, Joachim Hübner aus Kassel, erklärte: „Die Rationalisierungsmöglichkeiten der psychiatrischen Klinken sind seit langem ausgeschöpft. Deshalb müssen sie Kostensteigerungen vor allem beim Personal in ihre Pflegesätze einrechnen dürfen“.

 

Die 1991 mit der Psychiatrie-Personalverordnung eingeführten Qualitätsstandards hätten zu grundlegenden Strukturveränderungen der Krankenhauspsychiatrie geführt. Sie hätten längst den veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden müssen, meinte der BAG-Vorsitzende. So sei seit 1991 die Zahl der Behandlungsfälle um 80 Prozent gestiegen, während sich die Verweildauer um 63 Prozent reduziert hätte. In diesem Zeitraum sei die Belegung der Kliniken um ein Drittel zurückgegangen. Gleichzeitig wurden aber auch 37 Prozent der Krankenhausbetten abgebaut. Damit hätten die Klinken ihre Wirtschaftlichkeit deutlich erhöht.

 

„Diese Leistungsverdichtung führt dazu, dass Ärzten, Therapeuten und Pflegekräften immer weniger Zeit für Therapiegespräche mit Patienten und Angehörigen und zur persönlichen Zuwendung zur Verfügung steht“, so Hübner. 

 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft halte es für inakzeptabel, dass der Gesetzentwurf zwar gewisse Verbesserungen vorsehe, den Kliniken aber keine Chance gebe, ihre Personalausstattung den veränderten Leistungsbedingungen anzupassen. Stattdessen sollten die Qualitätsstandards auf 90 Prozent reduziert werden. Ebenso unzureichend sei, dass Tariferhöhungen nur zur Hälfte finanziert würden. Der nicht finanzierte Personalkostenanteil solle von den Krankenhäusern erwirtschaftet werden, was zu weiterem Personalabbau führe.

 

 

„Dies ist besonders problematisch, weil der Gesetzentwurf für die Krankenhauspsychiatrie ab 2013 ein neues Entgeltsystem vorsieht. Die nicht mehr leistungsgerechten Standards werden dann dauerhaft festgeschrieben“, kritisierte Hübner.

 

Das neue Entgeltsystem sei für die psychiatrischen Krankenhäuser mit vielen Risiken verbunden. Trotzdem sei die Bundesarbeitsgemeinschaft bereit, diesen Weg mitzugehen. Allerdings müsse der Gesetzgeber vorher die Voraussetzungen für eine leistungsgerechte Kostenkalkulation schaffen. Sonst bestehe die Gefahr, dass Mängel der Behandlungsqualität zu Kostenverlagerungen auf Pflegeversicherung, Sozialhilfe und Jugendhilfe führe. Dies könne volkswirtschaftlich einen höheren Aufwand verursachen.

 

Die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft richteten deshalb den dringenden Appell an den Bundestag und den Bundesrat, den Gesetzentwurf zu ändern, damit die Behandlungsqualität der psychiatrischen Krankenhäuser für die Zukunft gesichert wird.

 

Hintergrund

 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger psychiatrischer Fachkrankenhäuser (BAG) ist ein Zusammenschluss der psychiatrischen Fachkrankenhäuser Deutschlands. In ihr sind staatliche, kommunale, kirchliche, freigemeinnützige und private Krankenhausträger aus allen Bundesländern vertreten. Die BAG-Mitglieder betreiben Fachkrankenhäuser für Psychiatrie und Psychotherapie, Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Kliniken und Abteilungen für forensische Psychiatrie, neurologische und psychosomatische Abteilungen, Rehabilitationseinrichtungen, Wohn und Pflegeheime für seelisch behinderte Menschen und Heilpädagogische Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung. Die Klinken verfügen über psychiatrische Institutsambulanzen und teilstationäre Behandlungsmöglichkeiten. Die BAG vertritt die Interessen ihrer Mitglieder, stimmt gemeinsame Strategien ab, entwickelt neue Versorgungskonzepte und Finanzierungsmodelle und pflegt den Erfahrungsaustausch.