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Uni-Augenklinik verliert Ermächtigung für Injektionen

29. December 2015

Aus Sicht der Klinikärzte droht Versorgungslücke

Die ambulante Behandlung von Patienten mit Spritzen in den Glaskörper des Auges darf ab Jahresbeginn nicht mehr an der Augenklinik der Unimedizin Rostock erfolgen. Die Kassenärztliche Vereinigung MV hat Klinikchef Prof. Anselm Jünemann und Oberärztin Dr. Dörte Stoll die langfristig beantragte Verlängerung ihrer Ermächtigung für diese Therapie nicht gewährt. Diese Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung fiel, obwohl sich verschiedene Rostocker Augenarztpraxen im Vorfeld eindeutig für und nur eine einzige Praxis gegen das Fortführen der Injektionen an der Rostocker Augenklinik ausgesprochen hatten.

Die Erlaubnis für die Behandlung von Patienten mit Netzhauterkrankungen, wie einer altersabhängigen Makuladegeneration und als Folge eines Diabetes mellitus oder Gefäßerkrankungen, besteht zwar weiterhin. Aber die Gabe der Spritzen, und damit ein entscheidender Teil der Therapie, ist ab 1. Januar nicht mehr möglich. An der Augenklinik sind bislang pro Jahr etwa 2500 solcher Eingriffe vorgenommen worden. Aus Sicht der Klinikärzte droht nun eine Lücke in der Versorgung der Patienten. Betroffene sollten sich bei Fragen oder Problemen bezüglich ihrer Behandlungen an ihre betreuenden Augenärzte und die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern wenden.