Rostock – OP- und Anästhesieberufe werden in die staatliche Gesetzgebung überführt: Wer an der Bildungsakademie der Universitätsmedizin Rostock im Herbst seine Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten (OTA) oder Anästhesietechnischen Assistenten (ATA) startet, schließt neuerdings mit einem staatlich anerkannten Berufsabschluss ab. Die Vorteile der bundeseinheitlichen Ausbildung liegen auf der Hand: Die Qualifizierungen werden entsprechend gewürdigt und sind nun rechtlich geschützt. Die Absolventen können nach ihrem Abschluss in ganz Deutschland arbeiten, sich weiterqualifizieren oder sogar an Hochschulen studieren. Ein weiterer Meilenstein ist die Refinanzierung der anfallenden Ausbildungskosten und des Schulgeldes. Beides haben bisher in Eigenregie die Kliniken übernommen.
„Das Verfahren ist für uns von großer Bedeutung und wird für mehr Fachkräfte und zudem für mehr Patientensicherheit sorgen“, ist sich der Schuldirektor der Bildungsakademie, Niels Behlau, sicher. „Mit der Einbindung der beiden Bildungsgänge in die staatliche Ausbildung von Gesundheitsfachberufen setzen wir bundeseinheitliche Rahmenpläne für den theoretischen und praktischen Unterricht und für die praktische Ausbildung um.“ So haben bundesweit alle Auszubildenden den gleichen Wissensstand.
Die Nachwuchskräfte für den OP-Bereich und die Anästhesie durchlaufen eine dreijährige duale Ausbildung. Viele von ihnen werden von Kliniken aus ganz Mecklenburg-Vorpommern zur Rostocker Akademie entsandt. Durch die Kooperation mit dem Institut für Anatomie und dem Rudolf-Zenker-Institut für Experimentelle Chirurgie bietet die Bildungsakademie den Nachwuchsfachkräften ideale Lernbedingungen. Statt an Modellen können die Azubis Erfahrungen an echten Organpreparaten sammeln und direkt am OP-Tisch stehen, um ihr Wissen zu vertiefen.
An der hauseigenen Bildungsakademie werden seit 2009 OTA und seit 2011 ATA nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ausgebildet. Die aktuell in Ausbildung befindlichen Azubis erhalten ihren Abschluss nach dieser Verordnung. Mit der Gründung einer öffentlichen Beruflichen Schule in Trägerschaft der Universitätsmedizin Rostock wird nicht die Ausbildung von Pflegefachkräften verbunden. Diese werden weiterhin an der Alexander-Schmorell-Schule ausgebildet.