Zutrittsregelungen

Weitestgehende Aufhebung der Beschränkungen

Der Zutritt zu allen Klinikbereichen ist ohne Corona-Immunitätsnachweis möglich. Sie müssen keinen Impf- oder Testnachweis erbringen.


FFP2-Maskenpflicht

Für Besucher gilt weiterhin , dass unsere Kliniken nur von Personen betreten werden dürfen, die eine FFP2-Atemschutzmaske tragen. Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sowie gehörlose und schwerhörige Menschen sind davon ausgenommen. Mitarbeiter und Patienten müssen keine Maske tragen.


Hygieneregeln

Wir bitten Sie, weiterhin die gängigen Hygieneregeln zu beachten. Dazu gehören regelmäßiges Händewaschen und die Niesetikette. Bei Anzeichen einer Infektion oder Kontakt zu COVID-19-Erkrankten gilt ein Besuchs- und Begleitverbot.