Elektronische Patientenakte (ePA für alle)
Liebe Patientin, lieber Patient,
Ihre gesetzliche Krankenkasse hat für Sie eine elektronische Patientenakte (ePA) eingerichtet. In dieser Akte werden Gesundheitsdaten digital gespeichert. Auch Sie selbst haben die Möglichkeit, eigene Dokumente und Informationen hinzuzufügen.
Durch das Stecken Ihrer Gesundheitskarte können Arztpraxen, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen bei Bedarf schnell auf relevante Informationen zu Ihrer Krankengeschichte zugreifen – und Sie haben in Ihrer ePA-APP jederzeit alle wichtigen Unterlagen verfügbar.
Informationsdokumente
Gesetzliche Verpflichtung
Wenn Sie eine ePA besitzen, sind wir als Leistungserbringer gesetzlich verpflichtet bestimmte aus Ihrer aktuellen Behandlung in Ihre ePA zu speichern.
Hierzu zählt vor allem der Arztbrief bzw. der Entlassbrief, mit dem wir Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt oder Ihre mitbehandelnden Ärzte über Ihre Befunde informieren. Auch Befunde von bildgebenden diagnostischen Maßnahmen sowie Befundberichte aus invasiven oder chirurgischen sowie aus nicht-invasiven oder konservativen Maßnahmen können wir in Ihre ePA übertragen.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Daten elektronische verarbeitet wurden und sich die Daten nicht im Arztbrief bzw. Entlassbrief befinden.
Widerspruch
Sie können dem Speichern von Daten in Ihre ePA jedoch auch widersprechen.
Wenn Sie die Speicherung von Daten in Ihre ePA ablehnen und daher einen Widerspruch vornehmen wollen, sprechen Sie Ihre behandelnden Ärzte an.
Wenn Sie der Einrichtung einer ePA insgesamt widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkassen.
Zusätzliche Dokumente auf Wunsch
Weitere medizinische Daten übertragen wir auf Ihren Wunsch in Ihre ePA, sofern diese durch uns erhoben und elektronisch verarbeitet wurden sowie die Übertragung nach ärztlicher Bewertng für Ihre Versorgung erforderlich ist.
Privat Versicherte
Sie sind privat Versichert, besitzen eine elektronische Patientenakte (ePA) und möchten das wir als Leistungserbringer Daten einsehen sowie Daten aus Ihrem aktuellen Behandlungskontext auf Ihrer ePA speichern?
Folgende Punkte müssen für die Nutzung der ePA erfüllt sein:
- Ihre Krankenversichertennummer (KVNR) muss im Aufnahmeprozess vorliegen und im System eingetragen werden
- Sie müssen über Ihre ePA-App den Zugriff auf Ihre ePA für die Universitätsmedizin Rostock freigeben
Sind diese beiden Punkte nicht erfüllt, können wir keine Verbindung zu Ihrer ePA herstellen und damit auch keine Daten einsehen oder bereitstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre private Krankenversicherung.
Aktuell sind Leistungserbringende nicht verpflichtet, die ePA von privatversicherten Patientinnen und Patienten zu befüllen. Die Befüllung erfolgt auf Wunsch der privatversicherten Patientin bzw. des privatversicherten Patienten und setzt deren Einwilligung voraus.
Weitere Informationen zur KVNR finden Sie hier: Die KVNR für Privatversicherte
Rechte Minderjähriger bei der ePA
Bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres entscheiden die Eltern bzw. de Sorgeberechtigten, ob die Kinder und Jugendlichen eine ePA erhalten.
Mit Vollendung des 15. Lebensjahres können jegliche ePA-bezogene Versicherten- und Widerspruchsrechte von Kindern und Jugendlichen ausgeübt werden.














