Entlassmanagement

Ziel

Ziel der Universitätsmedizin Rostock im Rahmen des Entlassmanagements ist die Gewährleistung einer an Ihre Bedürfnisse angepasste und für Sie angenehme lückenlose Anschlussversorgung.

Vorbereitung

Seit dem 1. Oktober 2017 gelten die neuen Vorgaben für das Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V.

Um für Sie tätig werden zu können, bedarf es Ihrer schriftlichen Einwilligung sowohl zur Durchführung des Entlassmanagements als auch zur Einbindung Ihrer Kranken- oder Pflegekasse jeweils einschließlich des damit verbundenen Datentransfers.


Unsere Aufgaben

Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte besprechen mit Ihnen den Zeitpunkt Ihrer Entlassung und legen diesen aufgrund Ihres persönlichen Genesungsprozesses fest.

Damit es im Anschluss an Ihre Krankenhausbehandlung nicht zu Unterbrechungen in der medizinischen Versorgung, der Organisation von Maßnahmen oder des Informationsflusses kommt, betreiben wir für Sie aktives Entlassmanagement.

Bei der Umsetzung des Entlassungsmanagements haben wir die Empfehlungen des nationalen Expertenstandards „Entlassungsmanagement in der Pflege“ zu Grunde gelegt. Dieser wurde von einer Expertenarbeitsgruppe des Deutschen Netzwerkes für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) entwickelt.

Bereits bei Ihrer Aufnahme in die Universitätsmedizin Rostock  informieren Sie die Mitarbeiter der Pflege  über Maßnahmen und Leistungen des Entlassmanagements sowie dessen gesetzlichen Hintergrund.

Wir über uns

Je nach Bedarf arbeiten verschiedene Berufsgruppen und Bereiche wie Ärzte, Pflegepersonal, Therapeuten und Sozialdienst eng zusammen und kümmern sich um die Vorbereitung der Entlassung aus der Universitätsmedizin Rostock  sowie um die bedarfsgerechte und kontinuierliche Versorgung nach dem Klinikaufenthalt.

Alle erforderlichen Maßnahmen rund um Ihre Entlassung werden in einem extra eingerichteten Entlassplan in Ihrer Patientenakte koordiniert und dokumentiert und je nach Bedarf den weiterversorgenden Einrichtungen mit dem Ziel des reibungslosen Überganges zur Verfügung gestellt.

Ihren weiterbehandelnden Arzt informieren wir im Arztbrief über den aktuellen Stand zu Ihrer Behandlung.

Wir informieren Sie gerne über die Unterstützungsmöglichkeiten und beziehen Sie in die Planungen des Entlassmanagements mit ein. Gerne beziehen wir in die Beratung auch Ihre Angehörigen oder Bezugspersonen mit ein, sofern Sie es wünschen.

Wir beraten und schulen auf Wunsch unsere Patienten und deren Angehörige (z.B. Pflegetechniken), wenn der Patient in seine Wohnung zurückkehrt und dort von den Angehörigen gepflegt werden möchte. (Pfiff)

Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte oder an das Pflegeteam. Sie vermitteln Sie gerne an die richtigen Ansprechpartner.