Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Unimedizin Rostock (UMR) www.med.uni-rostock.de. Die UMR ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen. Die UMR arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der Website-Angebote, um ihre Inhalte im digitalen Zeitalter für alle Nutzergruppen zugänglich zu machen.
Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Zugangsbarrieren auf unserem Internetangebot feststellen. Wir antworten Ihnen umgehend und bemühen uns, die festgestellten Zugangsbarrieren schnellstmöglich abzustellen. Ein Kontaktformular finden Sie am Ende dieser Seite.
Bedienhinweise:
- Unsere Formulare für die Kontaktaufnahme und für die Terminvereinbarung sind barrierefrei gestaltet.
- Die Website kann von Screenreadern wiedergegeben und mittels Tastaturbefehlen bedient werden.
- Wir verwenden keine Frames (Rahmenkonstruktionen).
- Das Seitenlayout ist hinsichtlich der Platzierung von Inhalten deutlich strukturiert.
- Wir verzichten auf die Verwendung von blinkenden Elementen.
- Wir verwenden Tabellen nur zur Darstellung von tabellarischen Informationen.
- Responsive Design: Unsere Websites sind optimiert für mobile Endgeräte; zusätzlich lassen sich angezeigte Telefonnummern direkt auswählen und anrufen.
- Wir nutzen veränderbare Schriftgrößen (einstellbar über das Schriftmenü Ihres Browsers).
Anm. zu Schriftgrößen:
In allen gängigen Browsern lässt sich die Größe der Schrift und Grafiken mithilfe der folgenden Tastenkombination anpassen:
Strg (bzw. ⌘ für Mac) und + (plus) oder - (minus) Taste gleichzeitig drücken
Alternativ kann die Anpassung auch über das Einstellungs-Menü des jeweiligen Browsers vorgenommen werden:
- Chrome: Dreipunkt-Menü (rechts oben) – "Zoomen"
- Edge: Dreipunkt-Menü (rechts oben) – "Zoom"
- Internet Explorer: Zahnrad-Menü (rechts oben) – "Zoom"
- Mozilla Firefox: Drei-Balken-Menü (rechts oben) – "Zoom"
- Opera: rotes Opera-Symbol (links oben) – Pfeiltasten "Zoom"
- Safari: Menülesite "Darstellung" – "Vergrößern" oder "Verkleinern"
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Internetseite www.med.uni-rostock.de ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V aktuell noch nicht vollständig vereinbar. Die UMR arbeitet derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss.
Noch nicht barrierefreie Inhalte:
- Nicht alle Dokumente liegen in einer barrierefreien Fassung vor.
- Teilweise fehlen Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Karten.
- Die Hierarchie der Überschriften wird teilweise nicht eingehalten.
- Zu eingebundenen Videos stehen derzeit keine vollständigen Audiodeskriptionen, Volltext-Alternativen oder Untertitel zur Verfügung.
- Die Kontraste von Texten und Bedienelementen sind nicht immer ausreichend.
- Einige Tabellen sind nicht korrekt ausgezeichnet oder werden zur Positionierung von Inhalten eingesetzt.
- Manche Listen haben nur einen Eintrag oder sind nicht korrekt ausgezeichnet.
- Nicht alle Dokumente (z.B. PDF-Dateien) liegen in einer barrierefreien Form vor.
- Auf der Startseite werden keine Informationen in deutscher Gebärdensprache bereitgestellt.
Bergründung:
Die UMR verfügt über einen sehr umfangreichen und vielfältigen Internetauftritt, den über 200 Redakteurinnen und Redakteure dezentral bearbeiten. Daher sind redaktionelle Versäumnisse im Bereich der Barrierefreiheit nicht gänzlich vermeidbar. Die Website und die enthaltenen Dokumente werden 2024 komplett überarbeitet, um künftig technisch und redaktionell allen Anforderungen der Barrierefreiheit zu genügen.
Diese Erklärung wurde am 20.12.2023 erstellt.
Sie basiert auf einem Prüfbericht des Datenverarbeitungszentrums Mecklenburg-Vorpommern GmbH vom 24.08.2023.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Die Webredaktion steht Ihnen für Rückmeldungen gern zur Verfügung und leitet diese an die betroffenen Bereiche innerhalb der UMR weiter. Bitte senden Sie eine E-Mail mit dem Link zur betroffenen Seite an: presse{bei}med.uni-rostock.de, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.
Unimedizin Rostock
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit / Marketing
Ernst-Heydemann-Straße 8
18057 Rostock
Tel.: +49 (0) 381 494 5090
Studierende mit Behinderungen unterstützt der Universitätsbeauftragte für chronisch kranke und behinderte Studierende.
Die Schwerbehindertenvertretung der UMR unterstützt die schwerbehinderten Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten.
Durchsetzungsverfahren
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
- Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
- Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
- Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
- Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
- Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
- In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde
Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.
- Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.
- Per E-Mail an: ueberwachungsstelle{bei}sm.mv-regierung.de.
- Per Brief an:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstr. 124, 19055 Schwerin.
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.
Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.