Trainees in der Gesundheits- und Krankenpflege UniFlexTeam(w/m/d) - 59 N/2023

Für unser Traineeprogramm im UniFlexTeam des Pflege- und Funktionsdienstes  suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung, im Wechselschichtdienst und vergütet nach dem TV-L, Trainees in der Gesundheits- und Krankenpflege (w/m/d).

Ausschreibung Nr. 59 N/2023
Ausschreibungsende: offen

Unser Programm:

Unser Traineeprogramm richtet sich an Berufseinsteiger und neue Kollegen, die sich noch nicht für einen festen Arbeitsort am Klinikum entscheiden möchten oder einfach die Arbeit in diversen Fachbereichen der Universitätsmedizin Rostock  aus erster Hand kennenlernen und ihre Kompetenzen und Fähigkeiten erweitern möchten.

Das erwartet dich:

  • 6 monatiges strukturiertes Entwicklungsprogramm
  • Umfassende und vielfältige Einblicke in verschiedene, von dir vorausgewählte Fachbereiche
  • Vollumfangreiche Vorbereitung auf die zukünftige Tätigkeit an der Universitätsmedizin Rostock
  • Die Aufgaben umfassen: Dokumentation im Pflegeprozess, Sicherstellung der Qualitätsstandards in Pflege und Behandlung
  • Wahl des Arbeitsortes oder Wechsel in den Springerpool nach Abschluss des Traineeprogrammes

Das wünschen wir uns:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in
  • Teamfähige Mitarbeiter mit der Motivation mit uns zu wachsen

Wir bieten dir:

  • Unbefristete Einstellung nach TV-L (30 Tage Urlaub, Jahressonderzahlung, Zuschläge für Wochenend-, Feiertag- und Nachtarbeit sowie für Überstunden)
  • Betriebliche Altersvorsorge in der VBL
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Jobticket für den öffentlichen Nahverkehr
  • Firmenkonditionen in Rostocker Fitnessstudios, bei ausgewählten Veranstaltungen und in ausgewählten Apotheken
  • Zugang zum Universitätssport

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Die Bewerbungskosten werden entsprechend der geltenden Regeln des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht übernommen