Bewerbung

Nach erfolgreicher Zugangsprüfung auch ohne Abitur zum Studium

 

Zugangsprüfung:

Zur Zugangsprüfung wird zugelassen, wer eine mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit oder eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweist. Die Ausbildung und die Tätigkeit müssen in unmittelbarem Sachzusammenhang zum gewählten Studiengang stehen.

Die bestandene Prüfung berechtigt zu einem Studium an der Universität Rostock in dem gewählten Studiengang. Es wird kein Anspruch auf einen Studienplatz erworben.

Bewerbungsfristen:
01. Februar des Jahres bis 31. März des Jahres

An der Universitätsmedizin Rostock wird die Zugangsprüfung einmal im Jahr (Mai/ Juni) durchgeführt.


Anträge an:

Universität Rostock
Studierendensekretariat
Parkstr. 6
18057 Rostock

Das Studierendensekretariat leitet die Anträge an den Prüfungsausschuss weiter.

Ansprechpartner:

Prüfungsausschussvorsitzender
Prof. Dr. Stefan Oswald
Institut für Pharmakologie Toxikologie
Schillingallee 70
18057 Rostock
0381 494 5894
stefan.oswald{bei}med.uni-rostock.de

 

Martina Leibelt
Studiendekanat
E.- Heydemann-Str. 8
18057 Rostock
0381 494 5023
mbt{bei}med.uni-rostock.de

Termine SS 2024 (voraussichtlich)

Aufsichtsarbeit I: n.n.

Aufsichtsarbeit II: n.n.

mündliche Prüfung: n.n.