Informationen zum Mutterschutz

Zum 01.01.2018 tritt das neue Mutterschutzgesetz in Kraft.
Bei einer Schwangerschaft muss eine Meldung an den Arbeitgeber / die Universität erfolgen.
Schwangere Studierende vereinbaren bitte deshalb mit dem Studiendekanat einen Termin zur Beratung.
Humanmedizin
Ansprechpartner Frau Müller
E-Mailadresse: studiendekanat{bei}med.uni-rostock.de
Zahnmedizin
Ansprechpartner Frau Leibelt
E-Mailadresse: zahnmedizin{bei}med.uni-rostock.de
Med. Biotechnologie
Ansprechpartner Frau Leibelt
E-Mailadresse: mbt{bei}med.uni-rostock.de
Hebammenwissenschaft
Ansprechpartner Eugenia Kipp
E-Mailadresse: hebammenwissenschaft{bei}med.uni-rostock.de
- Prüfungen in der Mutterschutzfrist (gilt für alle Studiengänge der Universitätsmedizin Rostock)
- Formular Prüfungen im Mutterschutz
- Ratgeber Mutterschutz: Beruflicher Umgang mit Tieren
- Ratgeber Mutterschutz: Laboratorien
Ausnahmebedingungen für (werdende) Mütter
Ausnahmebedingungen, die die Studienzeit betreffen:
- Es können allgemein bis zu vier Urlaubssemester (davon zwei zusammenhängend) wegen Kinderbetreuung eingelegt werden. Davon unberührt sind Beurlaubungen wegen Schwangerschaft oder der Erziehung eines Kindes in entsprechender Anwendung des Mutterschutzgesetzes und des Bundeserziehungsgeldgesetzes.
- Je nach Studienordnung kann die Regelstudienzeit und ggf. Prüfungstermin(e) wegen Kinderbetreuung überschritten werden.
- Weitere Regelungen und Möglichkeiten erfahren Sie bei der Studienfachberatung.
Ausnahmebedingungen beim Bezug von BAföG:
- Schwangerschaft und Betreuung von Kindern im Alter von bis zu 10 Jahren können die Förderungshöchstdauer verlängern.
- Für das erste Kind gibt es eine Zulage von 113 €, für jedes weitere 85 € auf die Förderung.
- Weitere Informationen beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (www.bafoeg.bmbf.de).