Bewerbung zum 1. Semester
Für Studiengänge mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung erfolgt die Bewerbung ausschliesslich über hochschulSTART.de, der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS). Ausländische Studienbewerberinnen/Studienbewerber mit EU/EWR- Staatsangehörigkeit bzw. mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich ebenfalls über hochschulstart.de.
Bewerbungen für das Hochschulauswahlverfahren WS (1. Semester)
Für den Studiengang Medizin erfolgt die Bewerbung ausschließlich über das Portal Hochschulstart. Ausführliche Informationen über das Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie auf den Internetseiten Hochschulstart.
Die Universität Rostock benötigt keine weiteren Unterlagen !!!
Auswahlkriterien der Hochschule
60 Prozent der Studienplätze nach einer Rangliste, gebildet aus 60 Prozent Durchschnittsnote und 40 Prozent studienfachbezogene Kriterien der letzten vier Halbjahre in den Fächern Mathematik, Deutsch, Physik, Chemie und Biologie;die verbleibenden 40 Prozent der Studienplätze nach Auswahlgespräch. Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) mit einer Durchschnittsnote
nicht schlechter als 2,3 oder der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation und einen angegebenen Grad der Ortspräferenz 1 für Rostock.
Information zur Bewerbung
Information zum "NC-Wert"
Formular zur Berechnung der Zulassungsnote
Informationen zur Zulassungsordnung
Adresse:
Stiftung für Hochschulzulassung
- Stiftung des öffentlichen Rechts -
Sonnenstr. 171
44128 Dortmund
Bewerbungsfristen :
- 31. Mai d. J.
Die Hochschulzugangsberechtigung wurde vor dem 16. Januar d. J. erworben. - 15. Juli d. J.
Die Hochschulzugangsberechtigung wird im Zeitraum vom 15. Januar bis 15. Juli d.J. erworben.
Studienplatztausch
Ein Studienplatztausch kann nur bei Einverständnis der beteiligten Hochschulen erfolgen. An der Universität Rostock ist dieser nur in Ausnahmefällen möglich. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Genehmigung durch die Hochschule.
1. Fachsemester (vor Studienbeginn)
Bei Zuweisung eines Studienplatzes über Hochschulstart ist nur ein Tausch möglich, wenn beide Tauschpartner innerhalb der gleichen Quote (Leistung, Wartezeit) eine Zulassung erhalten konnten.
Wenn Sie im Auswahlverfahren der Universität Rostock (AdH) einen Studienplatz erhalten haben, ist ein Tausch ausgeschlossen.
Bewerbung zum 1. Semester - Internationale Studieninteressierte
Ein Studium der Medizin an der Universität Rostock setzt den Sprachnachweis DSH 3 voraus.
Internationale Studieninteressierte für den Studiengang Medizin
- mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung oder
- aus der EU oder
- aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder
- in Deutschland wohnende Bewerberinnen/Bewerber, die selbst nicht Staatsangehörige eines EU-Staates bzw. Norwegens, Islands oder Liechtensteins sind, deren Familienangehörige aber zu diesem Personenkreis gehören und in Deutschland beschäftigt sind,
richten ihre Bewerbung an hochschulstart.de.
Internationale Studieninteressierte für den Studiengang Medizin mit einer im Ausland erworbenenHochschulzugangsberechtigung, die
- nicht der EU oder
- nicht dem EWR angehören,
bewerben sich über die Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen uni-assist .
Die Datenbank anabin (Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise) ermöglicht eine erste Einschätzung der Wertigkeit Ihrer Ausbildung im Hinblick auf das deutsche Bildungssystem.
Internationale Studieninteressierte (nicht EU, EWR oder in Deutschland wohnende Bewerber ... siehe oben)für den Studiengang Medizin , die
- ein Studienkolleg absolviert haben,
bewerben sich direkt an der Universität Rostock.
Höheres Fachsemester
Waren Sie bereits an einer anderen Hochschule in dem Studiengang, für den Sie sich interessieren, eingeschrieben (Hochschulwechsler) oder würden Sie aufgrund des Erwerbs von Studien- und Prüfungsleistungen in einem anderen Studiengang ein oder mehrere Fachsemester anerkannt bekommen (Quereinsteiger ), müssen Sie sich für im höheren Fachsemester bewerben.
Die Bewerbungsfristen für einen Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester sind:
zum Wintersemester 01.06. bis 15.07. d. J.
zum Sommersemester 01.12. bis 15.01. d. J.
Der 15.07. und 15.01. sind Ausschlussfristen!
Später eingereichte Bewerbungsanträge werden nicht mehr berücksichtigt.
An der Universität Rostock ist der Lehrbetrieb nach Studienjahren, jeweils beginnend mit dem Wintersemester, gegliedert. Bedenken Sie daher bei einer Bewerbung bitte, dass zum Wintersemester stets nur die ungeradenFachsemester (3., 5. usw.) und zum Sommersemester stets nur die geradenFachsemester (2., 4., 6. usw.) angeboten werden.
Den Zulassungsantrag zum höheren Fachsemester finden Sie hier.
Hinweise über einzureichende Bewerbungsunterlagen (einfache Kopien) finden Sie hier.
Fehlende Unterlagen können mit einem entsprechendem Vermerk bis zum 10.09. d. J. (Wintersemester) bzw. 10.03. d. J. (Sommersemester) nachgereicht werden.
Die Auswahl für höhere Fachsemester erfolgt gemäß § 5 Abs. 2 und 3 des Hochschulzulassungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und nach Maßgabe der Satzung der Universität Rostock. Demnach werden verfügbare Studienplätze an die Bewerber vergeben, die die hierfür in der Studien-/Prüfungsordnung festgelegten Studien-/Prüfungsleistungen erbracht haben. Dabei sind vorrangig die Bewerber zu berücksichtigen, die für den gewünschten Studiengang im Bundesgebiet endgültig eingeschrieben sind oder waren.(Hochschulwechsler)
Ihre Bewerbung erfolgt für das Fachsemester, für welches der fachliche Einstieg an der Universität Rostock erfolgen soll bzw. Sie die fachlichen Voraussetzungen erfüllen.
Welche fachlichen Voraussetzungen für die einzelnen Fachsemester vorliegen müssen, finden Sie ebenfalls in der 2. und 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Universität Rostock.
Höheres Fachsemester - internationale Studieninteressierte
Internationale Studieninteressierte für den Studiengang Medizin zum Einstieg in ein höheresFachsemester bewerben sich direkt an der Universität Rostock.
Ein Studium der Medizin an der Universität Rostock setzt den Sprachnachweis DSH 3 voraus.
Beachten Sie hierbei bitte, dass der Studienbetrieb an der Universität Rostock nach Studienjahren, beginnend mit dem Wintersemester, gegliedert ist. Eine Bewerbung für die geraden Fachsemester (2., 4. usw.) ist somit nur zum Sommersemester möglich, eine Bewerbung für die ungeraden Fachsemester (3., 5. usw.) ist somit nur zum Wintersemester möglich.
Weiterhin ist für bisher erbrachte Studienleistungen im Ausland oder Studienleistungen aus einem anderen Studiengang ein Anrechnungsbescheid vom zuständigen Landesprüfungsamt erforderlich.
Folgende Zuständigkeit für die Erstellung des Anrechnungsbescheids ist gegeben (wenn Geburtsort nicht Deutschland):
Bezirksregierung Düsseldorf
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
Tel. 0211 475-4162 (Service-Point)
Zugangsprüfung "Studium ohne Abitur"
Zugangsprüfung "Studium ohne Abitur " für den Studiengang Medizin
Verantwortlicher für die Zugangsprüfung:
Prof. Dr. Thomas Noack
Tel.: (0381) 494 8010
E-Mail: thomas.noack{bei}uni-rostock.de
Bewerbungsfristen:
01. Februar bis 01. April d. J.
Anträge bitte an:
Universität Rostock
Studentensekretariat
Parkstraße 6
18057 Rostock
weitere Informationen finden Sie hier