Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO)

Ärzteapprobationsordnung vom 27. Juni 2002

Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte (17.07.2012)

Beurlaubung vom Studium

Hinweise für schwangere Studierende

Kontrollformular für die Leistungsnachweise im klinischen Abschnitt

Krankenpflegedienst

Krankheitsnachweis - Formular

Praktisches Jahr

Impf- / Immunstatus

Kurs- und Testatordnung

Landesprüfungsamt

Promotionsordnung

Qualitätssicherungskonzept in Studium und Lehre der UMR

Übersetzung des Zeugnisses zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (eng.)

Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis

Krankheitsnachweis

Hinweise zu den Prüfungen

Naturwissenschaftliche Vorprüfung

Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis

Weitere Kursinformationen

Weitere Kursinformationen finden Sie in unserer Rubrik Zahnmedizin.

Zahnärztliche Prüfung

Zahnärztliche Vorprüfung

Biostoffverordnung

Formular Krankheitsnachweis

Informationen zu den Modulprüfungen

Während der Mutterschutzfristen besteht ein relatives Prüfungsverbot. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin.

Weitere Informationen finden Sie unter studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung.

Informationen zu den Praktika (Bachelor)

Modul- Berufspraktikum

 

Modul - Methodenpraktika

Verbuchung der Methodenpraktika im Prüfungsportal:

Nach Einreichung der Bewertungsbögen durch Sie werden diese zunächst intern verbucht. Diese werden im Prüfungsportal erst sichtbar, wenn  alle erforderlichen Tage für die Methodenpraktika abgeleistet wurden und wenn die Lehrveranstaltung „Literaturrecherche“ (diese gehört zum Modul Methodenpraktika I und findet im 5. Semester statt) erfolgreich absolviert wurde. Das bedeutet, dass die Leistungen für Methodenpraktika I und II in der Regel nach dem 5. Semester in Ihrer Leistungsübersicht erscheinen.

Modulhandbücher

 

Qualitätssicherungskonzept in Studium und Lehre der UMR

Studiengangsflyer

Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung und Rahmenprüfungsordnung

Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis