Bewerbung

Bewerbung zum 1. Semester

Studieren an der Universitätsmedizin Rostock

Wenn Sie sich schon einmal eine Vorlesung ansehen möchten, finden Sie hier unsere Angebote aus der Anatomie.

Film zum Studium Zahnmedizin in Rostock

Flyer zum Studium Zahnmedizin in Rostock

Bewerbungsverfahren

Für Studiengänge mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung erfolgt die Bewerbung ausschliesslich über hochschulSTART.de, der Stiftung für Hochschulzulassung.
Hier finden Sie umfangreiche Informationen zum Bewerbungsverfahren.

Ausländische Studienbewerberinnen/Studienbewerber mit EU/EWR- Staatsangehörigkeit bzw. mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich ebenfalls über hochschulstart.de.

Informationen zum Bewerbungsverfahren 

Nach Abzug der Vorabquoten werden die Studienplätze in folgenden Quoten, wie folgt vergeben:

  • 30 Prozent der Studienplätze in der Abiturbestenquote
  • 10 Prozent der Studienplätze in der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ)
  • 60 Prozent der Studienplätze im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH)

Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach Ranglistenplatz.  Bei der Bildung der Ranglisten wird eine 100 Punkte-Skala zu Grunde gelegt. Informationen zur Berechnung der Ranglisten finden Sie auf der Homepage hochschulSTART.de

Die Rangliste in der ZEQ wird nach folgenden Kriterien gebildet:

  • Bis zu 100 Punkte für das Ergebnis im Test für medizinische Studiengänge (TMS)

Auswahlverfahren der Hochschule (AdH)

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach Ranglistenplatz.  Bei der Bildung der Ranglisten wird eine 100 Punkte Skala zu Grunde gelegt. Informationen zur Berechnung der Ranglisten finden Sie auf der Homepage hochschulSTART.de

Kriterien im AdH:

80 Prozent der Studienplätze im AdH nach einer Rangliste, gebildet nach folgenden Kriterien:

  • Bis zu 48 Punkte für das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung,
  • Bis zu 46 Punkte für das Ergebnis im Test für medizinische Studiengänge (TMS)
  • 6 Punkze für den Nachweis einer in Anlage 2 der Zulassungsordnung genannten anerkannten praktischen Tätigkeit

20 Prozent der Studienplätze im AdH nach einer Rangliste, gebildet nach folgenden Kriterien:

  • Bis zu 34 Punkte für das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung,
  • Bis zu 33 Punkte für das Ergebnis im TMS,
  • 33 Punkte für den Nachweis einer in Anlage 1 der Zulassungsordnung genannten abgeschlossenen und anerkannten Berufsausbildung.

Test Medizinische Studiengänge: TMS

Der TMS wird von der Universität Heidelberg und anderen Universitäten gemeinsam durchgeführt. Mit der Vorbereitung, Organisation und Koordination des Testverfahrens beauftragt die Universität Rostock die zentrale TMS-Koordinierungsstelle bei der Medizinischen Fakultät Heidelberg. Die Teilnahme am TMS ist freiwillig und bestimmt sich abschließend nach den vom Testveranstalter festgelegten Bedingungen. Ein Rechtsverhältnis zur Universität Rostock wird durch die Teilnahme am TMS nicht begründet. Die Universität Rostock verwendet ausschließlich das den Teilnehmern jeweils von der Auswertungsstelle mitgeteilte Testergebnis.
Gute Ergebnisse im TMS sind Voraussetzung für ein erfolgreiches Bewerbungsverfahren. Bereiten Sie sich gut vor.

Test für Medizinische Studiengänge (TMS) - Informationen
Bitte lesen Sie sich diese Informationen sorgfältig durch und beachten Sie vor allem die Anmeldefristen.

Bewerbungsfristen für die Bewerbung bei Hochschulstart:
Termine

Bitte informieren Sie sich auf der Seite von hochschulstart.de

Stiftung für Hochschulzulassung

- Stiftung des öffentlichen Rechts -
Sonnenstr. 171
44128 Dortmund

Losverfahren

Informationen zum Juniorstudium an der Universität Rostock

Bewerbung zum 1. Semester - Internationale Studieninteressierte

Ein Studium der Zahnmedizin  an der Universität Rostock setzt den Sprachnachweis C1 voraus.

Internationale Studieninteressierte
für den Studiengang Zahnmedizin

  • mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung oder
  • aus der EU oder
  • aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder
  • in Deutschland wohnende Bewerberinnen/Bewerber, die selbst nicht Staatsangehörige eines EU-Staates bzw. Norwegens, Islands oder Liechtensteins sind, deren Familienangehörige aber zu diesem Personenkreis gehören und in Deutschland beschäftigt sind, 

richten ihre Bewerbung an hochschulstart.de.

Internationale Studieninteressierte für den Studiengang Zahnmedizin mit einer im Ausland erworbenenHochschulzugangsberechtigung, die

  • nicht der EU oder
  • nicht dem EWR angehören,
  • ein Studienkolleg absolviert haben,

bewerben sich über die Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen uni-assist.

Die Datenbank anabin (Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise) ermöglicht eine erste Einschätzung der Wertigkeit Ihrer Ausbildung im Hinblick auf das deutsche Bildungssystem.

Höheres Fachsemester

Die Bewerbungsfristen (Ausschlussfristen) für einen Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester sind: zum Wintersemester 01.06. bis 15.07. d. J. (Nachreichfrist für fehlende Unterlagen: 10.09. d. J.) zum Sommersemester 01.12. bis 15.01. d. J. (Nachreichfrist für fehlende Unterlagen: 10.03. d.J.) Für Bewerbungen zum Wintersemester sind nur die ungeraden Fachsemester (3., 5. usw.) und zum Sommersemester nur die geraden Fachsemester (2., 4., 6. usw.) möglich.

Die Auswahl für höhere Fachsemester erfolgt gemäß § 5 Abs. 2 und 3 des Hochschulzulassungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und nach Maßgabe der Satzung der Universität Rostock. Demnach werden verfügbare Studienplätze an die Bewerber vergeben, die die hierfür in der Studien-/Prüfungsordnung festgelegten Studien-/Prüfungsleistungen erbracht haben. Dabei sind vorrangig die Bewerber zu berücksichtigen, die für den gewünschten Studiengang im Bundesgebiet endgültig eingeschrieben sind oder waren (Hochschulwechsler).

Zwingende fachliche Voraussetzungen für die einzelnen Fachsemester finden Sie im §16 (S.12 ff) der Satzung der Universität Rostock.

Online-Einschreibung zum höheren Fachsemester

Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen

Höheres Fachsemester - internationale Studieninteressierte

Internationale Studieninteressierte für den Studiengang Zahnmedizin zum Einstieg in ein höheresFachsemester bewerben sich direkt an der Universität Rostock.

Folgende Schritte sind erforderlich:

  • Online-Bewerbung durchführen (nur innerhalb der Bewerbungsfristen freigeschaltet)
  • das sich daraus ergebende PDF-Formular ausdrucken, ergänzen und unterschreiben
  • (nicht beglaubigte) Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
  • (nicht beglaubigte) Kopie des Anrechnungs­bescheides des zuständigen Landesprüfungsamtes
    siehe ► Anerkennung bisher erbrachter Studienleistungen

 

Ein Studium der Zahnmedizin an der Universität Rostock setzt den Sprachnachweis C 1 voraus.

Beachten Sie hierbei bitte, dass der Studienbetrieb an der Universität Rostock nach Studienjahren, beginnend mit dem Wintersemester, gegliedert ist. Eine Bewerbung für die geraden Fachsemester (2., 4. usw.) ist somit nur zum Sommersemester möglich, eine Bewerbung für die ungeraden Fachsemester (3., 5. usw.) ist somit nur zum Wintersemester möglich.

Folgende Zuständigkeit für die Erstellung des Anrechnungsbescheids ist gegeben (wenn Geburtsort nicht Deutschland):

Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen

Merkblatt für die Anerkennung von Studienleistungen und Studienzeiten Zahnmedizin

 

Zugangsprüfung "Studium ohne Abitur"

Die bestandene Prüfung berechtigt zu einem Studium an der Universität Rostock in dem gewählten Studiengang. Es wird kein Anspruch auf einen Studienplatz erworben.

Studiengang Zahnmedizin
Verantwortlicher für die Zugangsprüfung:
Prof. Dr. Stefan Oswald
0381 494 5894
stefan.oswald{bei}med.uni-rostock.de

Bewerbungsfristen:
01. Februar bis 31. März d. J.

Weitere Informationen finden Sie hier.