Allgemeine Hinweise-Bitte unbedingt beachten!

Anfragen zu Klausuren

Diese Webseite enthält ausschließlich Informationen zu digitalen Klausuren (Stud.I-Pad) im klinischen Abschnitt Humanmedizin.

Sollten Sie Fragen haben 

  • zum OSCE, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Verantwortlichen.
  • zu Klausuren, die durch die Einrichtungen selbst organisiert werden (analoge Klausuren), wenden Sie sich bitte an die entsprechenen Lehrverantwortlichen.

Hinweise zu Anfragen an das Studiendekanat bezüglich digitaler Prüfungen- Bitte vor Anfragen lesen!

Diese Information gilt ausschließlich für Anfragen zu digitalen Prüfungen im Klinischen Abschnitt Humanmedizin.

Bei Fragen zu allen anderen Prüfungen wenden Sie sich bitte an per E-Mail an  humanmedizin{bei}med.uni-rostock.de bzw. die OSCE-Verantwortlichen.

Wir beantworten Ihre E-Mail-Anfragen zu prüfungsrechtlichen, organisatorischen und technischen Fragen schnellstmöglich.
Bitte beachten Sie, dass diese in Themenblöcken bearbeitet werden müssen und ggf. Abstimmungen mit anderen Verantwortlichen notwendig sind. Es kann daher u.U. einige Tage dauern, bis Sie eine Rückmeldung erhalten.

Bitte unterstützen Sie eine effiziente Bearbeitung, indem Sie folgende Hinweise beachten:

Bei allen Fragen zu digitalen Prüfungen wenden Sie sich bitte aussschließlich mit Ihrer Uni-E-Mailadresse an Studiendekanat, digitale Prüfungen klinischer Abschnitt (§ 27 Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung)  mit folgenden Angaben:

  • aussagefähiger Betreff (z.B. Klausuranmeldung "vollständiger Klausurname", Thema, technisches Problem*);

                verzichten Sie bitte auf Begriffe wie „Hilfe, eilig, dringend, Frage u.ä.“.

  • wenn vorhanden, Bezug auf bereits vorhandenen E-Mail-Verkehr nehmen ( bitte antworten oder weiterleiten, nicht: in meiner/ihrer letzten Mail......)
  • Studiengang, Semester (bspw. Humanmedizin, 1. Semester), ggf. Erasmus
  • Name
  • Vorname
  • Matrikelnummer

Bei Fragen zu ihrem Status Klausuranmeldungen schicken Sie bitte entsprechende Nachweise mit (E-MAil aus dem System, Sreenshot o.ä.)

Aus Datenschutzgründen können von persönlichen E-Mail-Adressen gesendete Anfragen nicht beantwortet werden.

Es können ausschließlich Vorgänge bearbeitet werden, die den Absender selbst betreffen.

Falls Sie DIVA-E-Mails benutzen, schreiben Sie bitte jeweils eine DIVA-E-Mail pro Thema, um eine kurzfristige Bearbeitung zu erleichtern.

Bitte nutzen Sie unsere Anrufbeantworter nur in Ausnahmefällen. Bitte verzichten Sie auf unstrukturierte, lange Texte und nehmen mit DEUTLICHEM NAMEN ausschließlich Bezug auf eine bereits getätigte E-Mail-Anfrage. Unverständliche Anfragen können nicht beantwortet werden.

 

Rückmeldungen als IT-Anwendungsnutzer

Als Benutzer unserer IT-Anwendungen sind Sie verpflichtet, Unregelmäßigkeiten unverzüglich zu melden, auch wenn Sie diese zunächst nicht gravierend behindern.

Dies ermöglicht uns die schnelle Eingrenzung von Problemfällen und die kurzfristige Schaffung von Lösungen für alle Studierenden.

Technische Nutzer-Probleme können z.B. nach Ablauf der Anmeldefrist für die Klausuren nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Bitte achten Sie bei für Sie wichtigen Daten wie z.B. Prüfungsanmedeldungen auf eine abschließende Kontrolle ihrer Daten. Prüfungsanmeldungen erfolgen unabhängig von Praktika u.ä.. Sie erhalten eine E-Mail aus dem Prüfungsportal, dass sie zudem jederzeit einsehen können.

 

 

 

 

 

Krankmeldungen, Mutterschutz

Krankmeldungen

Sollten Sie eine Klausur aus Krankheitsgründen nicht antreten können, informieren Sie bitte das Studiendekanat vor der Klausur per E-Mail oder telefonisch mit allen erforderlichen Angaben.

Zur Anerkennung des Rücktritts von der Prüfung ist es notwendig, das u.g. Formular innerhalb von 3 Werktagen im Studiendekanat per E-Mail einzureichen. Bitte bewahren Sie Ihre Originale für Nachfragen auf.

Auch wenn Sie sich innerhalb der Rücktrittsfrist aus Krankheitsgründen im Pürfungsportal abmelden, müssen Sie die Nachweise einreichen. Anderenfalls erhalten Sie keine Berechtigung zu einer Nachprüfung.

Bitte nutzen Sie dazu unbedingt das vom Arzt und Ihnen auszufüllende Formular Krankmeldungen und versenden Sie Ihre E-Mails mit ausagekräftigem Betreff.

 

Mutterschutzgesetz (MuSCHG)

Sollten Sie sich zu den Klausurzeiten in den Mutterschutzfristen befinden, beachten Sie bitte, dass dann ein relatives Prüfungsverbot gilt.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, das Prüfungsamt/Studiendekanat darüber zu informieren. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Werdende Mütter dürfen regulär in den letzen 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen danach keine Prüfungen ablegen, es sei denn, dass sie sich zur Ablegung der Prüfung ausdrücklich bereit erklären (relatives Prüfungsverbot). Gegenüber dem Prüfungsamt/Studiendekanat ist dies schriftlich zu erklären. Die Erklärung kann bis zum Prüfungsbeginn widerrufen werden.

Ein nachträgliches Berufen auf die Mutterschutzfristen nach einer Prüfung ist ausgeschlossen.

Sie finden die erforderlichen Formulare sowie weitergehenden Informationen unter Studieren mit Kind.

 

 

 

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