Allgemeine Hinweise-Bitte unbedingt beachten
Hinweise zu Anfragen an das Studiendekanat bezüglich digitaler Prüfungen
Diese Information gilt ausschließlich für Anfragen zu digitalen Prüfungen im Klinischen Abschnitt Humanmedizin.
Bei Fragen zu allen anderen Prüfungen wenden Sie sich bitte an per E-Mail an studiendekanat{bei}med.uni-rostock.de bzw. die OSCE-Verantwortlichen.
Wir beantworten Ihre E-Mail-Anfragen zu prüfungsrechtlichen, organisatorischen und technischen Fragen schnellstmöglich. Bitte beachten Sie, dass diese möglichst in Themenblöcken bearbeitet werden und ggf. Abstimmungen mit anderen Verantwortlichen notwendig sind. Es kann daher u.U. einige Tage dauern bis Sie eine Rückmeldung erhalten.
Bitte unterstützen Sie eine effiziente Bearbeitung, indem Sie folgende Hinweise beachten:
Bei allen Fragen zu digitalen Prüfungen wenden Sie sich bitte aussschließlich mit Ihrer Uni-E-Mailadresse an Studiendekanat, digitale Prüfungen klinischer Abschnitt (§ 27 Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung) mit folgenden Angaben:
- aussagefähiger Betreff (z.B. Klausuranmeldung "vollständiger Klausurname", Thema, technisches Problem*);
verzichten Sie bitte auf Begriffe wie „Hilfe, eilig, dringend, Frage u.ä.“.
- wenn vorhanden, Bezug auf bereits vorhandenen E-Mail-Verkehr nehmen ( bitte antworten oder weiterleiten, nicht: in meiner/ihrer letzten Mail......)
- Studiengang, Semester (bspw. Humanmedizin, 1. Semester), ggf. Erasmus
- Name
- Vorname
- Matrikelnummer
Aus Datenschutzgründen können von persönlichen E-Mail-Adressen gesendete Anfragen nicht beantwortet werden.
Es können ausschließlich Vorgänge bearbeitet werden, die den Absender selbst betreffen.
Falls Sie DIVA-E-Mails benutzen, schreiben Sie bitte jeweils eine DIVA-E-Mail pro Thema, um eine kurzfristige Bearbeitung zu erleichtern.
Bitte nutzen Sie unsere Anrufbeantworter nur in Ausnahmefällen. Bitte verzichten Sie auf unstrukturierte, lange Texte und nehmen mit DEUTLICHEM NAMEN ausschließlich Bezug auf eine bereits getätigte E-Mail-Anfrage. Unverständliche Anfragen können nicht beantwortet werden.
*Rückmeldungen als IT-Anwendungsnutzer
Als Benutzer unserer IT-Anwendungen sind Sie verpflichtet, Unregelmäßigkeiten unverzüglich zu melden, auch wenn Sie diese zunächst nicht gravierend behindern.
Dies ermöglicht uns die schnelle Eingrenzung von Problemfällen und die kurzfristige Schaffung von Lösungen für alle Studierenden.
Technische Nutzer-Probleme können z.B. nach Ablauf der Anmeldefrist für die Klausuren nicht mehr geltend gemacht werden.
Krankmeldungen, Mutterschutz
Krankmeldungen
Sollten Sie eine Klausur aus Krankheitsgründen nicht antreten können, informieren Sie bitte das Studiendekanat vor der Klausur per E-Mail oder telefonisch.
Zur Anerkennung des Rücktritts von der Prüfung aus Krankheitsgründen ist es notwendig die Krankmeldung innerhalb von 3 Werktagen im Studiendekanat persönlich oder postalisch einzureichen.
Bitte nutzen Sie dazu unbedingt das vom Arzt und Ihnen auszufüllende Formular Krankmeldungen.
Mutterschutzgesetz (MuSCHG)
Sollten Sie sich zu den Klausurzeiten in den Mutterschutzfristen befinden, beachten Sie bitte, dass dann ein relatives Prüfungsverbot gilt.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, das Prüfungsamt/Studiendekanat darüber zu informieren. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Werdende Mütter dürfen regulär in den letzen 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen danach keine Prüfungen ablegen, es sei denn, dass sie sich zur Ablegung der Prüfung ausdrücklich bereit erklären (relatives Prüfungsverbot). Gegenüber dem Prüfungsamt/Studiendekanat ist dies schriftlich zu erklären. Die Erklärung kann bis zum Prüfungsbeginn widerrufen werden.
Ein nachträgliches Berufen auf die Mutterschutzfristen nach einer Prüfung ist ausgeschlossen.
Sie finden die erforderlichen Formulare sowie weitergehenden Informationen unter Studieren mit Kind.
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Sommersemester 2025
Informationen für das 6. Semester
Klausurtermine/Sitzpläne 6.S.
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Klausureinsichten und Wiederholungsprüfungen 6.S.
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Wintersemester 2025/2026
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Klausurtermine/Sitzpläne 9.S.
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