Famulatur

Die neue Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO, 2019) sieht die verpflichtende Durchführung einer Famulatur von insgesamt vier Wochen (teilbar in 2 Abschnitte à 2 Wochen) vor.

Sie ist nach bestandenem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1) zu absolvieren.

Das Ziel der Famulatur ist die klinisch-praktische Ausbildung zu ergänzen und Studierenden einen frühzeitigen Einblick in die tägliche Praxis des Zahnarztes / der Zahnärztin zu geben.

Für Zahnärzte und Zahnärztinnen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, wenn Sie einen Famulaturplatz zur Verfügung stellen, um die studentische Ausbildung zu unterstützen.

Wichtige Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:

Für Studierende

Liebe Studierende,

um zu den Informationen zu gelangen, melden Sie sich bitte mit ihrem Uni-Kürzel (bspw. "xy123") und dem dazugehörigen Passwort (rechts) an.


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Informationen für Studierende

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