Die Famulatur hat den Zweck die Studierenden mit der praktischen zahnärztlichen Tätigkeit auf verschiedenen zahnärztlichen Berufs- und Tätigkeitsfeldern mit unmittelbarem Patientenkontakt vertraut zu machen, ohne dass Sie bereits selbstständig an dem Patienten oder an der Patientin tätig werden.

Rahmenbedingungen

Die Famulatur

  • ist nach bestandenem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1) zu absolvieren
  • dauert insgesamt vier Wochen (teilbar in 2 Abschnitte à 2 Wochen)
  • findet primär in der vorlesungsfreien Zeit (Februar/März oder August/September) statt
  • ist bei derselben Zahnärztin / demselben Zahnarzt und ganztätig entsprechend des Angebotes der Einrichtung abzuleisten
  • darf nur unter Aufsicht und Leitung in der Einrichtung durchgeführt werden.

Gemäß Approbationsordnung ist es zwingend erforderlich, dass die verantwortliche Zahnärztin / der verantwortliche Zahnarzt eine Vereinbarung mit der Universitätsmedizin Rostock schließt.

Die verantwortliche Zahnärztin / der verantwortliche Zahnarzt

  • besitzt die Approbation und arbeitet in Mecklenburg-Vorpommern
  • ist selbst an der Patientin / dem Patienten praktisch tätig

Die formalen und inhaltlichen Qualitätsanforderungen müssen erfüllt sein.

Was dürfen die Studierenden in der Einrichtung machen

  • Hospitation bei zahnärztlichen Gesprächen und Behandlungen
  • Assistenz bei Behandlungen
  • Assistenz bei der Durchführung von Hygienemaßnahmen
  • Assistenz bei Verwaltungstätigkeiten (z. B. Erstellung eines Rezeptes, Ausfüllen eines Krankentransportscheins)
  • Ggf. Tätigkeiten entsprechend des Delegationsrahmens der Bundeszahnärztekammer

Eine selbstständige Tätigkeit der Studierenden ist ausgeschlossen.

Hinweise

  • Eine Zahnärztin / ein Zahnarzt, die / der eine Vereinbarung geschlossen hat, darf nur eine/n Studierende/n pro Zeitraum (2 bzw. 4 Wochen) betreuen.
  • Die Studierenden erhalten ein Logbuch mit organisatorischen Inhalten, Ideen und Lehransätzen für die Famulatur, das Sie gemeinsam anschauen können.
  • Es entstehen keine personellen und sächlichen Aufwendungen.
  • Die Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Pausen- und Erholungszeiten muss gewährleistet sein (z. B. Arbeitszeitgesetz).
  • Es gilt das Hausrecht der Einrichtung. Bitte belehren Sie als Einrichtung die Studierenden entsprechend.
  • Eine Belehrung in Bezug auf die Themen Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht ist notwendig. Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern stellt auf Ihrer Homepage freundlicherweise Mustervorlagen zur Verfügung:
  • Die Studierenden werden durch die Universitätsmedizin Rostock arbeitsmedizinisch betreut. Sie erhalten hierfür eine Bescheinigung, die drei Jahre gültig ist. Den Termin zur Zweituntersuchung (etwa nach 6 bzw. 7 Semestern) organisieren die Studierenden selbstständig. 
    Wir bitten Sie den entsprechenden Nachweis vor Beginn der Famulatur zu kontrollieren. Auch die Studierenden werden durch uns hierauf vorab hingewiesen, sodass z. B. Impfnachweise immer vollständig sind. 
  • Bitte machen Sie die Famulantinnen und Famulanten im Rahmen Ihrer gesetzlichen Pflicht damit vertraut, wie diese sich sicher und gesundheitsförderlich zu verhalten haben.  Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat hierfür Unterweisungen zusammengestellt: Externer Link zu Unterweisungsdokumenten der BGW (siehe Menüpunkt „Zahnmedizin“)
  • Die Beschäftigung der jeweiligen Famulantinnen und Famulanten in der zahnärztlichen Einrichtung muss der Berufshaftpflichtversicherung der Zahnärztin / des Zahnarztes angezeigt werden.
    In der Regel sind die Studierenden im Rahmen bestehender Versicherungsverträge mitversichert. Bitte halten Sie hierzu Rücksprache mit Ihrem Versicherer.
  • Die Studierenden sind über die Unfallversicherung der Einrichtung (i. d. R. Berufsgenossenschaft) automatisch versichert. Kosten entstehen der Einrichtung hierfür nicht, da es sich um eine unentgeltliche Beschäftigung handelt.

 

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Zeitpunkt

Die Famulatur ist bereits nach dem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung („Physikum“), also ab dem 5. Fachsemester möglich.

Wir empfehlen unseren Studierenden eine Durchführung der Famulatur nach dem 7. oder 8. Fachsemester, sodass erste klinische Erfahrungen am Behandlungsstuhl und im Umgang mit Patientinnen und Patienten bereits erworben wurden und ein Grundverständnis für Abläufe vorhanden ist.

Wie werde ich Famulatureinrichtung

  1. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt per E-Mail oder Telefon auf und wir senden Ihnen digital eine erste Checkliste (basierend auf den Rahmenbedingungen) zur Erfassung einige Daten zu.
    Sofern mehrere Zahnärztinnen/Zahnärzte in Ihrer Einrichtung tätig sind und eine/n Studierende/n betreuen möchten, reichen Sie bitte pro Kollegin/Kollegen eine Checkliste ein.
  2. Sobald Sie diese zurückgesendet haben, senden wir Ihnen die Vereinbarungsunterlagen mit der Bitte um Unterschrift zu.
  3. Wenn Sie diese zurückgesendet haben, erfolgt die Gegenzeichnung unseres Vorstandes.
  4. Sie erhalten die vollständigen Vertragsunterlagen. Sie sind berechtigt, sich „Zahnärztliche Lehrpraxis“ / „Zahnärztliche Lehreinrichtung“ zu nennen, eine entsprechende Urkunde (z. B. für das Wartezimmer) senden wir Ihnen zu.

Das Schließen einer Vereinbarung ist durch die Approbationsordnung geregelt und verpflichtend.

    Wie nehmen die Studierenden Kontakt auf

    1. Die teilnehmende Zahnärztinnen und Zahnärzte werden zentral auf einem geschützten Bereich der Homepage der Universitätsmedizin in einer Liste geführt.
    2. Die Studierenden bewerben sich eigenständig über die bevorzugte Kontaktaufnahme (wird vorher durch die Universitätsmedizin Rostock abgefragt) und führen die Famulatur mit der Praxis bei einer Zusage eigenständig durch.

    Kontakt

    Herr Dr. Dr. Jan-Hendrik Lenz

    Studiengangskoordinator Zahnmedizin

    0381 494-5027 / 5049

    zahnmedizin{bei}med.uni-rostock.de