Wahlpflichtfächer Vorklinik
Liebe Studierende,
während des vorklinischen Studienabschnittes kann gemäß § 10 Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen von 2019 ein Wahlfach belegt werden. Dies gilt auch für Studierende, die bereits den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1) bzw. die Ärztliche Prüfung (M3) bestanden haben.
Neben dem aufgeführten Wahlfachangebot der Universitätsmedizin können Sie auch aus dem Angebot des Sprachenzentrums und der zulassungsfreien Studiengänge anderer Fakultäten der Universität Rostock wählen (siehe Zentrales Vorlesungsverzeichnis = LSF).
Für die Anerkennung als Wahlfach wird ein Unterrichtsumfang von 1 SWS und ein Abschluss mit benotetem Leistungsnachweis gefordert, welches nicht mit der Pflichtlehre kollidiert. Es gilt für Wahlmodule die jeweils gültige Studien- und Prüfungsordnung des anbietenden Studiengangs.
- Kursangebot des Sprachenzentrums (kostenpflichtig)
- Zulassungsfreie Studiengänge der Universität Rostock
Anmeldung
- Wahlfächer der UMR: Melden Sie sich direkt beim Lehrverantwortlichen bzw. entsprechend der im LSF hinterlegten Modalitäten an.
- Wahlfächer der Universität Rostock / des Sprachenzentrums sind genehmigungspflichtig und bedürfen eines gesonderten Anmeldeprozederes.
- Bitte verwenden Sie hierzu das Anmeldeformular und reichen dieses per E-Mail beim Studiengangskoordinator der Zahnmedizin bis 30.09. bzw. 31.03. eines Jahres ein.
Leistungsnachweis
- Die Ausgabe der Leistungsnachweise erfolgt durch die Lehrperson bzw. den Lehrstuhl.
- Die Bescheinigung muss durch die Lehrperson bzw. den Lehrstuhl entsprechend Anlage 5 der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen ausgestellt werden.
- Der ausgefüllte und unterschriebene Leistungsnachweis ist im Prüfungsamt der Zahnmedizin nach Abschluss des Wahlfaches per E-Mail einzureichen.
- Das Original muss bei der Anmeldung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung beim Landesprüfungsamt für Heilberufe M-V vorgelegt werden.
Wahlpflichtfächer Klinik
Liebe Studierende,
während des klinischen Studienabschnitts muss gemäß § 11 Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen von 2019 ein weiteres Wahlfach belegt werden. Dies gilt auch für Studierende, die bereits den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1) bzw. die Ärztliche Prüfung (M3) bestanden haben.
Für die Anerkennung als Wahlfach wird ein Unterrichtsumfang von 2 SWS und ein Abschluss mit benotetem Leistungsnachweis gefordert, welches nicht mit der Pflichtlehre kollidiert. Es gilt für Wahlmodule die jeweils gültige Studien- und Prüfungsordnung des anbietenden Studiengangs.
Leistungsnachweis
- Die Ausgabe der Leistungsnachweise erfolgt durch die Lehrperson bzw. den Lehrstuhl.
- Die Bescheinigung muss durch die Lehrperson bzw. den Lehrstuhl entsprechend Anlage 5 der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen ausgestellt werden.
- Der ausgefüllte und unterschriebene Leistungsnachweis ist im Prüfungsamt der Zahnmedizin nach Abschluss des Wahlfaches per E-Mail einzureichen.
- Das Original muss bei der Anmeldung zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung beim Landesprüfungsamt für Heilberufe M-V vorgelegt werden.