FAQ- Frequently asked questions (Habilitationsverfahren)

(wird laufend aktualisiert)

Antragsunterlagen – separat im Schnellhefter

  • Unterlagen gemäß § 5 der Habilitationsordnung
  • separate formlose Anträge an den Dekan: 1. auf Eröffnung des Verfahrens unter Angabe des Habilitationsgebietes, 2. auf Verleihung der venia legendi, 3. auf Einreichung einer kumulativen Habilitationsschrift,
  • Sonderdrucke der wissenschaftlichen Veröffentlichungen in elektronischer Form: CD oder USB-Stick
  • Unterlagen bitte nicht klammern, da sie eingescannt werden

Didaktik-Kurs

  • 2 Tage á 8 AE, die Wissen zur  Didaktik für Lehrveranstaltungen vermitteln
  • Kurse anderer Universitäten werden anerkannt
  • UMR-Kurse des Bereiches Medizindidaktik werden ebenfalls anerkannt
  • Zertifikatsprogramm der Universität Rostock: Nachfolgende Kurse wurden für den Bereich Medizin aufgelegt und werden von der Habilitationskommission der UMR anerkannt:
    - Planung von Lehrveranstaltungen (16 AE)
    - Einstieg in die Lehre – Vom Plan zur Durchführung (16 AE)
    - Wirkungsvoll präsentieren und vortragen (16 AE)
    - Methodenwerkstatt (16 AE)_
    - Didaktisches Visualisieren (16 AE)
    - Eine starke Stimme für die Lehre (8 AE – müsste mit einem anderen Lehrgang ergänzt werden)
    - Termine für Kurse unter: https://www.uni-rostock.de/weiterbildung/hochschuldidaktik/zertifikatsprogramm/

Einreichung der Unterlagen

Gern können die Antragsunterlagen und die  Exemplare der gebundenen Habilitationsschrift im Dekanat (Kinderklinik, Raum 1.066) bei Frau Hunsicker abgegeben werden. Frau Hunsicker bietet an, zunächst auf Vollständigkeit und Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zu prüfen, bevor die Unterlagen an die Zentrale Habilitationsstelle der Universität Rostock zur offiziellen Registrierung weitergeleitet werden.

Führungszeugnis

nicht älter als drei Monate

Gutachtervorschläge

Es ist ein Gutachter aus der UMR vorzuschlagen – üblicherweise der Fachvertreter. Weiterhin müssen mindestens zwei externe Gutachter vorgeschlagen werden, mit denen nicht gemeinsam publiziert wurde und die berufene Professoren sind. Gern kann auch ein weiterer externer Gutachter vorgeschlagen werden, der bei Bedarf als Ersatzgutachter angefragt werden kann.

Habilitationsgebiet

  • orientiert sich in der Regel an der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer M-V in ihrer gültigen Fassung
  • individuelle Festlegung eines nicht abgebildeten Habilitationsgebietes durch Habilitationskommission und Fakultätsrat möglich
  • Das Thema der Habilitationsschrift muss dem beantragten/festgelegten Habilitationsgebiet zuzuordnen sein.

Habilitationsschrift

  • siehe „Merkblatt Habilitationsverfahren“ der Universität Rostock
  • Einreichung von 4 gebundenen Exemplaren (Hard- oder Weichcover möglich)
  • Deckblatt: Gutachter – offen lassen
  • Selbständigkeitserklärung mit eigenhändiger Unterschrift
  • kumulative Arbeit:  besteht aus dem Textteil und den entsprechenden Originalarbeiten. Manche fügen Lebenslauf und/oder das Publikationsverzeichnis bei. Das wird unterschiedlich gehandhabt.
  • siehe dazu ggf. Habilitationsschriften aus abgeschlossenen Verfahren in der Forschungsdatenbank der Universität Rostock: https://lsf.uni-rostock.de/qisserver/rds?state=user&type=8&topitem=projects&breadCrumbSource=portal&language=de

Lehrleistungen

Tabelle unter „Habilitationsordnung/Downloads“, bestätigt vom jeweiligen Lehrbeauftragten

Probevorlesung – Themen und Termin

  • drei Themenvorschläge, die vom Thema der Habilitationsschrift weit entfernt sein müssen
  • Termin wird vom Habilitanden vorgegeben - im Rahmen der studentischen Vorlesungen, Dauer ca. 40 – 45 Minuten

Urkunden

nur beglaubigte Kopien – erhältlich z.B. bei der Ärztekammer, den Ortsämtern, Kirchenämtern, Notaren etc.

Verfahrensdauer

ca. 6 – 8 Monate, abhängig vom Eingang der Gutachten und Verfügbarkeit der Termine für Habilitationsverteidigung und Probevorlesung

Verteidigung

fester Termin: letzter Montag im Monat, immer am Tag der Fakultätsratssitzung ab ca. 12.45 Uhr

Verfahrensabschluss - Ausgabe der Urkunden

Wirkung der Habilitation

Pflichtlehre von mindestens 2 SWS pro Studienjahr nach der Habilitation

Zulassungsvoraussetzung - Publikationen

  • Originalarbeiten (Science Citation Index, Pubmed)
  • Keine Wertung von Arbeiten, die wesentlicher Bestandteil der Dissertationsschrift waren
  • Publikationsliste:
    - mindestens 10 Originalarbeiten mit IF, davon 6 als Erst-/Letztautor*in
    - Anrechnung von geteilten Erst- oder Letztautorenschaften erlaubt – Voraussetzung: mindestens 3 Arbeiten als alleiniger Erst- oder Letztautor
  • Habilitationsschrift kumulativ:
    - Originalarbeiten, die nach der Promotion entstanden sind
    - mindestens 5 Originalarbeiten mit IF als Erst- oder Letztautor*in
    - geteilte Erstautorenschaften möglich: max. 2 Publikationen, anteilige Bewertung entsprechend der Anzahl der Autoren (zweigeteilte EA = 0,5)
    - geteilte Letztautorenschaften werden nicht gewertet
    - keine Wertung von Arbeiten, die wesentlicher Bestandteil der Dissertationsschrift waren