FAQ- Frequently asked questions (Habilitationsverfahren)
(wird laufend aktualisiert)
Antragsunterlagen – separat im Schnellhefter
- Unterlagen gemäß § 5 der Habilitationsordnung
- separate formlose Anträge an den Dekan: 1. auf Eröffnung des Verfahrens unter Angabe des Habilitationsgebietes, 2. auf Verleihung der venia legendi, 3. auf Einreichung einer kumulativen Habilitationsschrift,
- Sonderdrucke der wissenschaftlichen Veröffentlichungen in elektronischer Form: CD oder USB-Stick
- Unterlagen bitte nicht klammern, da sie eingescannt werden
Didaktik-Kurs
- 2 Tage á 8 AE, die Wissen zur Didaktik für Lehrveranstaltungen vermitteln
- Kurse anderer Universitäten werden anerkannt
- UMR-Kurse des Bereiches Medizindidaktik werden ebenfalls anerkannt
- Zertifikatsprogramm der Universität Rostock: Nachfolgende Kurse wurden für den Bereich Medizin aufgelegt und werden von der Habilitationskommission der UMR anerkannt:
- Planung von Lehrveranstaltungen (16 AE)
- Einstieg in die Lehre – Vom Plan zur Durchführung (16 AE)
- Wirkungsvoll präsentieren und vortragen (16 AE)
- Methodenwerkstatt (16 AE)_
- Didaktisches Visualisieren (16 AE)
- Eine starke Stimme für die Lehre (8 AE – müsste mit einem anderen Lehrgang ergänzt werden)
- Termine für Kurse unter: https://www.uni-rostock.de/weiterbildung/hochschuldidaktik/zertifikatsprogramm/
Einreichung der Unterlagen
Gern können die Antragsunterlagen und die Exemplare der gebundenen Habilitationsschrift im Dekanat (Kinderklinik, Raum 1.066) bei Frau Hunsicker abgegeben werden. Frau Hunsicker bietet an, zunächst auf Vollständigkeit und Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zu prüfen, bevor die Unterlagen an die Zentrale Habilitationsstelle der Universität Rostock zur offiziellen Registrierung weitergeleitet werden.
Führungszeugnis
nicht älter als drei Monate
Gutachtervorschläge
Es ist ein Gutachter aus der UMR vorzuschlagen – üblicherweise der Fachvertreter. Weiterhin müssen mindestens zwei externe Gutachter vorgeschlagen werden, mit denen nicht gemeinsam publiziert wurde und die berufene Professoren sind. Gern kann auch ein weiterer externer Gutachter vorgeschlagen werden, der bei Bedarf als Ersatzgutachter angefragt werden kann.
Habilitationsgebiet
- orientiert sich in der Regel an der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer M-V in ihrer gültigen Fassung
- individuelle Festlegung eines nicht abgebildeten Habilitationsgebietes durch Habilitationskommission und Fakultätsrat möglich
- Das Thema der Habilitationsschrift muss dem beantragten/festgelegten Habilitationsgebiet zuzuordnen sein.
Habilitationsschrift
- siehe „Merkblatt Habilitationsverfahren“ der Universität Rostock
- Einreichung von 4 gebundenen Exemplaren (Hard- oder Weichcover möglich)
- Deckblatt: Gutachter – offen lassen
- Selbständigkeitserklärung mit eigenhändiger Unterschrift
- kumulative Arbeit: besteht aus dem Textteil und den entsprechenden Originalarbeiten. Manche fügen Lebenslauf und/oder das Publikationsverzeichnis bei. Das wird unterschiedlich gehandhabt.
- siehe dazu ggf. Habilitationsschriften aus abgeschlossenen Verfahren in der Forschungsdatenbank der Universität Rostock: https://lsf.uni-rostock.de/qisserver/rds?state=user&type=8&topitem=projects&breadCrumbSource=portal&language=de
Lehrleistungen
Tabelle unter „Habilitationsordnung/Downloads“, bestätigt vom jeweiligen Lehrbeauftragten
Probevorlesung – Themen und Termin
- drei Themenvorschläge, die vom Thema der Habilitationsschrift weit entfernt sein müssen
- Termin wird vom Habilitanden vorgegeben - im Rahmen der studentischen Vorlesungen, Dauer ca. 40 – 45 Minuten
Urkunden
nur beglaubigte Kopien – erhältlich z.B. bei der Ärztekammer, den Ortsämtern, Kirchenämtern, Notaren etc.
Verfahrensdauer
ca. 6 – 8 Monate, abhängig vom Eingang der Gutachten und Verfügbarkeit der Termine für Habilitationsverteidigung und Probevorlesung
Verteidigung
fester Termin: letzter Montag im Monat, immer am Tag der Fakultätsratssitzung ab ca. 12.45 Uhr
Verfahrensabschluss - Ausgabe der Urkunden
- Voraussetzung: Einlieferung der Pflichtexemplare in die Universitätsbibliothek
- weitere Informationen unter: https://www.ub.uni-rostock.de/universitaetsbibliothek/grundlagen-unseres-handelns/ordnungen/pflichtexemplarordnung/
Wirkung der Habilitation
Pflichtlehre von mindestens 2 SWS pro Studienjahr nach der Habilitation
Zulassungsvoraussetzung - Publikationen
- Originalarbeiten (Science Citation Index, Pubmed)
- Keine Wertung von Arbeiten, die wesentlicher Bestandteil der Dissertationsschrift waren
- Publikationsliste:
- mindestens 10 Originalarbeiten mit IF, davon 6 als Erst-/Letztautor*in
- Anrechnung von geteilten Erst- oder Letztautorenschaften erlaubt – Voraussetzung: mindestens 3 Arbeiten als alleiniger Erst- oder Letztautor
- Autorenschaften werden in Originalarbeiten nur anerkannt, wenn der Kandidat/die Kandidatin klar als beitragender Autor/beitragende Autorin in der Publikation aufgelistet ist. Insbesondere erfolgt keine Anrechnung einer Autorenschaft, wenn der Kandidat/die Kandidatin nur als Mitglied von Study Groups, als Investigator, Collaborator oder Group Author in der Originalarbeit geführt wird. - Habilitationsschrift kumulativ:
- Originalarbeiten, die nach der Promotion entstanden sind
- mindestens 5 Originalarbeiten mit IF als Erst- oder Letztautor*in
- geteilte Erstautorenschaften möglich: max. 2 Publikationen, anteilige Bewertung entsprechend der Anzahl der Autoren (zweigeteilte EA = 0,5)
- geteilte Letztautorenschaften werden nicht gewertet
- keine Wertung von Arbeiten, die wesentlicher Bestandteil der Dissertationsschrift waren