Zugangsvoraussetzungen
Das Hebammenstudium darf nur absolvieren, wer
1. mindestens einen der folgenden Abschlüsse nachweist:
a) Allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife
b) den Abschluss einer erfolgreich absolvierten Berufsausbildung
- aa) zur Gesundheits- und Krankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Krankenpfleger auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist, Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de- Seite 9 von 29 -
- bb) zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. IS. 1307) geändert worden ist,
- cc) zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger auf der Grundlage des Pflegeberufegesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist,
- dd) zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann auf der Grundlage des Pflegeberufegesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist
2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit
zur Absolvierung des Hebammenstudiums ergibt,
3. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Absolvierung des Hebammenstudiums ungeeignet ist und
4. über die Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt (C1-Niveau)
Bewerbung um einen Studienplatz
Für den Studiengang Hebammenwissenschaft ist eine direkte Bewerbung an der Universitätsmedizin nicht möglich.
Studieninteressierte bewerben Sie sich im ersten Quartal des jeweiligen Jahres bei einer unserer kooperierenden Kliniken um einen Ausbildungsvertrag.
Eine Liste der kooperierenden Kliniken finden Sie hier.
Das Studium der Hebammenwissenschaft ist nur mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder mit der fachgebundenen Hochschulreife (fachgebundenes Abitur) möglich. Studieninteressierte ohne Abitur haben die Möglichkeit, eine Zugangsprüfung zur Erlangung der Hochschulberechtigung zu absolvieren.
Nach erfolgreichem Bewerbungsverfahren und Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit der jeweiligen Kooperationsklinik füllen Sie bitte das folgende Formular aus und schicken Sie dieses zusammen mit den folgenden Unterlagen
- Ausbildungsvertrag mit einer unserer kooperierenden Kliniken
- erweitertes Führungszeugnis (►Bescheinigung für den Antrag "Erweitertes Führungszeugnis")
- Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes Hebamme (Formular)
- Passbild
eingescannt bis spätestens 31.07. des jeweiligen Jahres an hebammenwissenschaft{bei}med.uni-rostock.de (Studiendekanat der Universitätsmedizin Rostock).
Bitte schreiben Sie sich danach an der Universität Rostock für den Studiengang Hebammenwissenschaft ein.
Die Einschreibung erfolgt vom 01.08. bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres im Studierendensekretariat der Universität Rostock. Informationen hierfür finden Sie auf den Seiten der Universität: https://www.uni-rostock.de/studium/deutsche-studieninteressierte/einschreibung/1-fachsemester/
Studieninteressierte ohne Abitur
Studieninteressierte, die keine Hochschulzugangsberechtigung im Sinne von § 18 Abs. 1 LHG M-V besitzen, können eine Zugangsprüfung ablegen, durch welche die für den Studiengang Hebammenwissenschaft erforderliche Vorbildung und Eignung festgestellt wird.
Die bestandene Prüfung berechtigt zu einem Studium an der Universität Rostock in dem gewählten Studiengang. Dadurch wird kein Anspruch auf einen Studienplatz erworben.
Weitere Informationen finden Sie hier.