Nach erfolgreicher Zugangsprüfung auch ohne Abitur zum Studium

Zulassungsvoraussetzungen:

Zur Zugangsprüfung wird zugelassen, wer eine mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit oder eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweist. Die Ausbildung und die Tätigkeit müssen in unmittelbarem Sachzusammenhang zum gewählten Studiengang stehen.

Die bestandene Prüfung berechtigt zu einem Studium an der Universität Rostock in dem gewählten Studiengang. Dadurch wird kein Anspruch auf einen Studienplatz erworben.

Bewerbungsfristen:   01. Februar bis 31. März des jeweiligen Jahres

An der Universitätsmedizin Rostock wird die Zugangsprüfung einmal im Jahr (Mai/ Juni) durchgeführt.


Anträge an:

Universität Rostock
Studierendensekretariat
Parkstr. 6
18057 Rostock

Das Studierendensekretariat leitet die Anträge an den Prüfungsausschuss weiter.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.uni-rostock.de/studium/deutsche-studieninteressierte/zugangsvoraussetzungen/studieren-ohne-abitur/

Ansprechpartner*in bei Fragen zur Zugangsprüfung im Studiengang Hebammenwissenschaft

Studiengangkoordination & Prüfungsamt

Studiendekanat/ Raum: 60
E.- Heydemann-Str. 8, 18057 Rostock

Tel.: +49 381 494 7219

E-Mail: hebammenwissenschaft{bei}med.uni-rostock.de

Termine SoSe 2022 auf Anfrage