Praxiseinsätze

Die Praxiseinsätze inkl. die zu bearbeitenden Lehr- und Praxisaufgaben, die während des Studiums (► siehe Modulübersichten) abzuleisten sind, absolvieren Sie in der Regel bei Ihrem Arbeitgeber (► Wichtig: Siehe Information zu "Voraussetzungen für klinische Praktika und praktische Prüfungen"!).

 

Praktische Studienzeiten

             Praktika - nur Studium Intensivpflege           Praktika- Studium Intensivpflege & FWB Anästhesie und Intensivpflege
perioperative Intensivpflege: 430 h Praxis (+ 20 h Prüfungsvorbereitung = 450 h)internistisch u./ od. neurologische Intensivpflege: 500 h
internistische u./od. neurologische Intensivpflege: 430 h Praxis (+ 20 h Prüfungsvorbereitung = 450 h)perioperative Intensivpflege: 500 h
Anästhesie: 430 h Praxis (+ 20 h Prüfungsvorbereitung = 450 h)

Anästhesie: 430 h Praxis (+ 20 h Prüfungsvorbereitung = 450 h)  (*reine FWB nur 400 h)

 

2 Wahlpraktika a 100 h (100 h: z. B. Endoskopie, Kinder-Intensiv, Dialyse, Funktionsdiagnostik, Rettungsstelle/ Rettungsdienst, IMC & 100 h zur eigenen Verteilung)

GESAMT:  1290 h Praxis (zzgl. 60 h eigene Prüfungsvorbereitung = 1350 h)GESAMT: 1630 h Praxis (zzgl. 20 h eigene Prüfungsvorbereitung = 1650 h)

     

    Die Praxisstunden müssen generell nachgewiesen (Nachweisformular vom Studiengang) und die Lehr- und Praxisaufgaben bearbeitet werden.

    Von Seiten des Studiengangs erfolgt eine Praxisbegleitung am Arbeits- bzw. Praktikumsort.

    Die Praxiseinsätze müssen nicht zwingend in der Reihenfolge, wie auf der Modulübersicht angegeben, erfolgen. Sie können diese individuell mit Ihrem Arbeitgeber und den Einsatzbereichen planen, ggf. auch zeitlich splitten. Sie sollten bei der Planung der Praktika aber beachten, dass jedes Praxismodul separat durch eine Prüfung im 6. Semester (NEU! siehe 1. Änderungssatzung) abgeschlossen wird.


    Voraussetzung für klinische Praktika und praktische Prüfungen

    1. Wahrend des Studiums und auf Wunsch für den Erwerb des Zertifikats der Fachweiterbildung für Anästhesie- und/ oder Intensivpflege sind verschiedene Praktika (Praktische Studienphasen) im Intensivbereich und in der Anästhesie einer Klinik zu absolvieren. Falls Sie Ihren Arbeitsplatz im ambulanten Intensivpflegebereich haben oder in einem Arbeitnehmerüberlassungsdienstverhältnis stehen oder in Ihrer Klinik die geforderten Bereiche (perioperative, internistische u./ od. neurologische Intensivpflege, Anästhesie, ggf. Wahlbereich bei FWB) nicht vorgehalten werden, müssen Sie selbständig eine Möglichkeit finden und vorweisen, die verschiedenen Praxiseinsätze inkl. Praxisaufgaben/ -Übungen, Praxisanleitungen und praktischen Prüfungen fristgerecht absolvieren zu können. 
    2. Für die geplanten Praxisbegleitungen und praktischen Prüfungen benötigen unsere Praxisbegleiter*innen und Medizinpädagog*innen freien Zugang in die Praxisbereiche/ Kliniken!

    Möglichkeit:

    • mit Hilfe von Kooperationsverträgen in "Fremd"- oder Kooperationskliniken Ihres Arbeitgebers bzw. organisiert durch Sie selbst oder mit Unterstützung Ihres Arbeitgebers. (Kontaktieren Sie uns diesbezüglich. Wir unterstützen Sie gern!)
    • bezahlte Ableistung der Praxiseinsätze in der Universitätsmedizin Rostock (Ausnahme: Anästhesie unentgeldlich!) ⇒ Absprache & Organisation über Studiengangkoordination!
    • Durchführung der praktischen Prüfungen im Intensiv- und Anästhesiebereich der Universitätsmedizin Rostock (UMR)  ⇒ Voraussetzung: vorheriges Praktikum in der UMR! ⇒ Absprache & Organisation über Studiengangkoordination!
    • Durchführung von einigen praktischen Prüfungen im Skills Lab der UMR ⇒ Absprache & Organisation über Studiengangkoordination!