Praxiseinsätze

Die Praxiseinsätze inkl. die zu bearbeitenden Lehr- und Praxisaufgaben, die während des Studiums (► siehe Modulübersichten) abzuleisten sind, absolvieren Sie in der Regel bei Ihrem Arbeitgeber (► Wichtig: Siehe Information zu "Voraussetzungen für klinische Praktika und praktische Prüfungen"!).

 

Praktische Studienzeiten

             Praktika - nur Studium Intensivpflege           Praktika- Studium Intensivpflege & FWB Anästhesie und Intensivpflege
perioperative Intensivpflege: 430 h Praxis (+ 20 h Prüfungsvorbereitung = 450 h)internistisch u./ od. neurologische Intensivpflege: 500 h
internistische u./od. neurologische Intensivpflege: 430 h Praxis (+ 20 h Prüfungsvorbereitung = 450 h)perioperative Intensivpflege: 500 h
Anästhesie: 430 h Praxis (+ 20 h Prüfungsvorbereitung = 450 h)

Anästhesie: 430 h Praxis (+ 20 h Prüfungsvorbereitung = 450 h)  (*reine FWB nur 400 h)

 

2 Wahlpraktika a 100 h (100 h: z. B. Endoskopie, Kinder-Intensiv, Dialyse, Funktionsdiagnostik, Rettungsstelle/ Rettungsdienst, IMC & 100 h zur eigenen Verteilung)

GESAMT:  1290 h Praxis (zzgl. 60 h eigene Prüfungsvorbereitung = 1350 h)GESAMT: 1630 h Praxis (zzgl. 20 h eigene Prüfungsvorbereitung = 1650 h)

     

    Die Praxisstunden müssen generell nachgewiesen (Nachweisformular vom Studiengang) und die Lehr- und Praxisaufgaben bearbeitet werden.

    Von Seiten des Studiengangs erfolgt bei Bedarf und nach Absprache mit den Mitarbeiter*innen des Intensivpflegestudiengangs eine Praxisbegleitung am Arbeits- bzw. Praktikumsort.

    Die Praxiseinsätze müssen nicht zwingend in der Reihenfolge, wie in der Modulübersicht angegeben, erfolgen. Sie können diese individuell mit Ihrem Arbeitgeber und den jeweiligen Einsatzbereichen planen, ggf. auch zeitlich splitten. Sie sollten bei der Planung der Praktika aber beachten, dass jedes Praxismodul separat durch eine Prüfung im 6. Semester (NEU! siehe 1. Änderungssatzung) abgeschlossen wird. Für die Modulprüfungen in der praktischen Studienzeit sind zwei Prüfungsformen möglich: Als praktische Prüfung in der Arbeitgeber-Klinik oder an der Universitätsmedizin Rostock mit vorhergehendem Praktikum oder als Portfolio-Arbeit. Die Prüfungsform wird vom Studiengangsleiter für die jeweilige Studien-Kohorte festgelegt.


    Voraussetzung für klinische Praktika, Praxisbegleitungen und praktische Modulprüfungen

    1. Wahrend des Studiums und auf Wunsch für den Erwerb des Zertifikats der Fachweiterbildung für Anästhesie- und/ oder Intensivpflege sind verschiedene klinische Praktika (Praktische Studienphasen) im Intensivbereich und in der Anästhesie zu absolvieren. Falls Sie Ihren Arbeitsplatz im ambulanten Intensivpflegebereich haben oder in einem Arbeitnehmerüberlassungsdienstverhältnis stehen oder in Ihrer Klinik die geforderten Bereiche (perioperative, internistische u./ od. neurologische Intensivpflege, Anästhesie, ggf. Wahlbereich bei FWB) nicht vorgehalten werden, müssen Sie selbständig eine Möglichkeit finden und vorweisen, die verschiedenen Praxiseinsätze inkl. Praxisaufgaben/ -Übungen, Praxisanleitungen und (praktischen) Prüfungen fristgerecht absolvieren zu können. 
    2. Für die geplanten Praxisbegleitungen und praktischen Modulprüfungen benötigen unsere Mitarbeiter*innen des Studiengangs freien Zugang in die Praxisbereiche/ Kliniken!
    3. Die praktische Prüfung (= Teil der staatlichen Prüfung) für das Zertifikat der Fachweiterbildung "A & I"  erfolgt innerhalb des Bundeslandes M-V(entweder an der Universitätsmedizin Rostock nach vorherigem vorbereitendem Praktikum von mindestens 5 Tagen oder in Ihrer Arbeitgeber-Klinik in M-V)! (Festlegung Landesprüfungsamt Rostock: Stand 11.01.2024)

    Umsetzung:

    • Ableistung von Praktika inkl. zu erbringende Leistungen in "Fremd"- oder Kooperationskliniken Ihres Arbeitgebers organisiert durch Sie selbst oder mit Unterstützung Ihres Arbeitgebers. 
    • Bezahlte Ableistung der Praxiseinsätze in der Universitätsmedizin Rostock in Form einer honorierten Nebentätigkeit oder als "Minijob" oder als Zweit-Arbeitsplatz (Ausnahme: Anästhesie unentgeldlich!) ⇒ Absprache & Organisation über Studiengangkoordination!
    • Durchführung der praktischen Prüfungen im Intensiv- und Anästhesiebereich der Universitätsmedizin Rostock (UMR)  ⇒ Voraussetzung: vorheriges Praktikum in der UMR! ⇒ Absprache & Organisation über Studiengangkoordination!
    • Zukünftig geplant: Möglichkeit der Durchführung von praktischen Prüfungen im Skills Lab der UMR ⇒ Absprache & Organisation über Studiengangkoordination!
    • Für Praxisbegleitungen und der Abnahme von praktischen Modulprüfungen (Praktische Studienzeit! Nicht FWB!) in den Arbeitgeber-Kliniken muss eine unterschriebene  Kooperationsvereinbarung  zwischen der Universitätsmedizin Rostock und der "Praktikumseinrichtung"  vorliegen! Die Studierenden sind dafür selbst verantwortlich!