Studieren ohne Abitur ==> mittels Zugangsprüfung möglich!

Zugangsvoraussetzungen

  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem Pflegeberuf
  • mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit (laut ZPO) davon mind. 6 Monate (Neu! 1. Änderungssatzung) im Bereich Intensivpflege

 

Die erfolgreich absolvierte Zugangsprüfung berechtigt zu einem Studium an der Universität Rostock in dem gewählten Studiengang.

Es wird allerdings kein Anspruch auf einen Studienplatz erworben!

 

Antragstellung

Für eine Zugangs­prüfung zum Wintersemester sollte der Antrag zwischen dem 1. Februar und dem 1. April gestellt werden; die Prüfungen finden in der Regel bis spätestens 15. Juni statt. (Termine darüber hinaus auf  Anfrage!)

► Den Antrag für die Zugangsprüfung, die notwendigen Nachweisdokumente wie Abgangs- u. Abschlusszeugnisse der besuchten allgemeinbildenden u. berufsbildenden Schulen, Zeugnisse über die Berufsausbildung, Berufserlaubnis-Urkunde u. ggf. berufliche Fort- u. Weiterbildungsmaßnahmen, Nachweis der Berufstätigkeit (Art, Dauer, Ort) senden Sie bitte als beglaubigte Kopien  VOR den Terminen der Zugangsprüfung an:

Universitätsmedizin Rostock
Studiengangkoordination/ Prüfungsamt
Lehrstuhl Pflegewissenschaft/ Studiengang Intensivpflege
Ernst-Heydemann-Str. 8
18057 Rostock

ODER alternativ als Scan-Dokumente* an: intensivpflege@med.uni-rostock.de

(♦♦ BEACHTE: *In diesem Fall müssen die Originale VOR der Zugangsprüfung beim Prüfungsamt vorgelegt werden! ♦♦)

Der Antrag inkl. Nachweisdokumente kann ganzjährig gestellt werden.  

Wenn alle Nachweise vorliegen und die Voraussetzungen für die Absolvierung einer Zugangsprüfung erfüllt sind, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid mit Prüfungsterminen für die Zugangsprüfung.

 

Antrag, Zugangsprüfungsordnung

Inhalt, Ablauf

Fragen zur Zugangsprüfung beantwortet Ihnen:

Mara Schubert/ Studiengangkoordination/ Prüfungsamt 

E-Mail: intensivpflege@med.uni-rostock.de

Telefon: 0381 494 145049 

Die Zugangsprüfung beinhaltet 2 schriftliche Aufsichtsarbeiten (fachlich und Allgemeinwissen) und 1 mündliche Prüfung. Für die Aufsichtsarbeiten haben Sie 240 min Zeit pro Klausur. Die Aufsichtsarbeiten finden an zwei verschiedenen Tagen statt. Der mündliche Teil erfolgt bis 4 Wochen nach erfolgreich bestandener schriftlicher Prüfung durch Mitglieder des Prüfungsausschusses. Die Prüfungsteile können bei Nichtbestehen 1x wiederholt werden. Eine Übersicht zu den Schwerpunkten der Zugangsprüfung finden Sie hier.