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Bevorstehender Baubeginn für die Erweiterung der Forensischen Psychiatrie an der Universitätsmedizin Rostock

25. July 2013

Die Vorarbeiten zur Erweiterung der Klinik für Forensische Psychiatrie sind weitestgehend abgeschlossen, so dass in wenigen Monaten mit den eigentlichen Bauarbeiten begonnen werden kann.

Die Zuständigkeit für die Baumaßnahmen liegt beim Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales sowie dem Justizministerium.

 

Die Klinik für Forensische Psychiatrie ist für die Behandlung von straffälligen Abhängigkeitskranken sowie von Jugendlichen und Heranwachsenden mit sonstigen schweren psychischen Störungen zuständig. Die Forensische Psychiatrie verbindet im Behandlungskonzept Methoden der Allgemeinpsychiatrie und -psychotherapie mit sogenannten kriminaltherapeutischen Verfahren, um prosoziales Verhalten der Patienten zu erreichen.

 

Die Erweiterung der Klinik wird deshalb notwendig, weil die Gerichte zunehmend Patienten einweisen, was zu einem zusätzlichen Bedarf an Therapieplätzen führt. Die Unterbringung außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern ist mit hohen Kosten verbunden, die die Baukosten relativ schnell kompensieren dürften.

 

„Die Entscheidung für den Standort Rostock beruht unter anderem darauf, dass die Anbindung an die Universitätsmedizin die Möglichkeit der Weiterbildung von Ärzten im psychiatrischen Bereich ergänzt und universitäre Forschung ermöglicht“, erläutert der Ärztliche Vorstand und Vorstandsvorsitzende der Universitätsmedizin Rostock, Professor Dr. Peter Schuff-Werner, die Standortentscheidung. Einer der Forschungsschwerpunkte ist „Einsatz und Beurteilung neuer kriminaltherapeutischer Psychotherapie-Verfahren zur Verbesserung des Therapieverlaufs und der Prognose“. Die Anbindung an die universitäre Ärzteausbildung, die Weiterbildungs- und die Forschungsmöglichkeiten sind Garant dafür, dass auch in Zukunft ärztlicher Nachwuchs am Standort rekrutiert werden kann.