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Streik auch am Universitätsklinikum Rostock: Klinikum ohne eigenes Verhandlungsmandat, Sicherstellung der Notfallversorgung durch Notdienstvereinbarung

02. November 2011

Nachdem sich die Mitglieder des Marburger Bundes an den Universitätskliniken per Urabstimmung deutschlandweit für einen Streik zur Durchsetzung ihrer tariflichen Forderungen entschieden haben, wurden auch für das Universitätsklinikum Rostock Arbeitsniederlegungen von Ärzten angekündigt.

Ab 07. November 2011, so die Ärztegewerkschaft, werden an den 23 Universitätskliniken im Tarifbereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) Arbeitskämpfe seitens des Marburger Bundes geführt. Dazu gehört auch das Universitätsklinikum Rostock in seiner Gesamtheit.

 

„Wir weisen darauf hin, dass das Universitätsklinikum nicht Verhandlungspartner des Marburger Bundes ist“, so Professor Dr. Peter Schuff-Werner, Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Rostock. „Die Tarifhoheit liegt bei den Ländern. Wir haben also keine Möglichkeit, auf den Verlauf eines Streiks einzuwirken.“ Während des Streiks wird im Klinikum eine Notfallversorgung aufrechterhalten. Alle geplanten, aber nicht lebensnotwendigen Operationen und Behandlungen müssen nun auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden. Das Klinikum wird alles in seiner Macht Stehende unternehmen, um die Auswirkungen auf die Patientenversorgung so gering wie möglich zu halten. „Wir bauen dabei auch auf das Verantwortungsbewusstsein unserer Ärzte“, so der Ärztliche Direktor.

 

Das Klinikum muss die wirtschaftlichen Folgen des Streiks allein tragen. Das gilt sowohl für finanzielle Verluste durch ausgefallene Operationen und Behandlungen als auch für die Mehrkosten durch eine neue Tarifvereinbarung. „Insgesamt steigen unsere Personalkosten für Ärzte um bis zu 13 Prozent, sollte der Marburger Bund seine Forderungen durchsetzen“, so Professor Schuff-Werner.