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Universitätsklinikum und Medizinische Fakultät rücken ab 1. Januar 2012 noch enger zusammen: Landtag Mecklenburg-Vorpommerns stimmte Gesetzesänderung zu

15. December 2010

Die Trennung von Universitätsklinikum als eigenständiger Anstalt öffentlichen Rechts und Medizinischer Fakultät als Teil der Universität Rostock besteht seit dem 1. Januar 2006 und hat sich wirtschaftlich fünf Jahren bewährt.

Jetzt sollen Mediziner und Universität Rostock enger zusammenrücken: Heute wurde im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns das so genannte „Integrationsmodell“ beschlossen. Zum 1. Januar 2012 wird die Teilkörperschaft „Universitätsmedizin Rostock“, welche Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum vereint, unter dem Dach der Universität Rostock gegründet. Ziel ist es, Strukturen zu schaffen, die ein noch engeres Zusammenwirken von Patientenversorgung, Forschung und studentischer Ausbildung bei weitgehend unverändert flexiblem wirtschaftlichem Handeln ermöglichen.

 

„Der Übergang vom bisherigen Kooperations- zum so genannten Integrationsmodell soll zu einer effektiveren Zusammenarbeit von Klinikum und Universität führen. Das bedeutet vor allem: Kürzere interne Entscheidungswege durch ein einheitliches Vorstandsgremium und größere unternehmerische Handlungsspielräume“, sagt Professor Dr. Peter Schuff-Werner, Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Rostock (AöR). 

 

Professor Dr. Emil C. Reisinger, Dekan der Medizinischen Fakultät, ergänzt: „Durch die Zusammenführung von Klinikum und Fakultät zu einer Teilkörperschaft der Universität wird eine noch größere Nähe der Universitätsmedizin zur Universität erreicht. In dieser engeren Verflechtung sehen wir die Möglichkeit, sowohl die medizinische als auch die gesamtuniversitäre Forschung zu stärken.“ 

 

Als Teilkörperschaft unter dem Dach der Universität Rostock gewinnt die Universitätsmedizin Rostock mehr Eigenständigkeit unter dem Dach der Universität Rostock. Die vergangenen Jahre als „Anstalt öffentlichen Rechts“ haben dazu gedient, das Klinikum wirtschaftlich zu konsolidieren und in der Gesundheitswirtschaft entsprechende Strukturen zu etablieren. Nun wird die erreichte Qualität in neuen Strukturen etabliert. 

 

Universitätsklinikum und Fakultät haben an der Formulierung des Gesetzentwurfes für den Landtag Mecklenburg-Vorpommerns intensiv mitgearbeitet. Nach dem Beschluss des Landtages kann nun im kommenden Jahr die Ausgestaltung solide umgesetzt werden.