Gerade war es noch gemütlich: Während es draußen kalt und nass ist, wird drinnen ein heißer Tee oder Kaffee aufgebrüht, die Kerzen auf dem Adventskranz werden angezündet, die Kekse in den Backofen geschoben und die Lichterketten des Weihnachtsbaums an die Mehrfachsteckdose angeschlossen. Dann greift das Kind nach den Keksen auf dem heißen Blech, zieht sich an der Tischdecke mit den frisch gefüllten dampfenden Tassen hoch oder spielt mit der ungesicherten Steckdosenleiste und es passiert. In Deutschland müssen jedes Jahr mehr als 7.500 Kinder unter 15 Jahren aufgrund eines Verbrennungs- und Verbrühungsunfalls stationär behandelt werden. Der diesjährige „Tag des brandverletzten Kindes“ verweist unter dem Motto
„Verbrannt, verbrüht – was nun?“ auf die richtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen nach einer Verbrennung oder Verbrühung.
Prof. Dr. Stefanie Märzheuser, Direktorin der Klinik für Kinderchirurgie der Universitätsmedizin Rostock, ist auch Präsidentin der BAG Mehr Sicherheit für Kinder e. V.. In dieser Funktion rückt sie die Kindersicherheit in den Fokus der Gesellschaft: „Im Falle eines Verbrennungs- oder Verbrühungsunfalls eines Kindes ist die Erstversorgung entscheidend. Nach Alarmieren des Notarztes über die 112 sollten kleinere Verletzungen zur Schmerzlinderung für circa zehn Minuten mit handwarmem Wasser gekühlt werden, bis der Rettungsdienst eintrifft. Bei einer Verbrühung muss die durchnässte Kleidung sofort ausgezogen werden, auch die Windel. Bei einer Verbrennung sollte die eingebrannte Kleidung auf keinen Fall selbst entfernt werden. Und das Kind bitte nicht kalt abduschen, denn da besteht akute Unterkühlungsgefahr.“
Für die Advents- und Weihnachtszeit bittet das Team der Kinderchirurgie auf die zusätzlichen Unfallquellen im Haushalt zu achten. Vor allem kleine Kinder sind gefährdet, die Neugier ist groß und Gefahren werden nicht erkannt. Die Behandlung von Verbrennungen und Verbrühungen ist oft schmerzhaft und langwierig. Aber das Team lässt die betroffenen Kinder und ihre Angehörigen in dieser schwierigen Situation nicht allein.
Erste Hilfe für Verbrennungen und Verbrühungen auf einen Blick:
Flammen mit Wasser oder einer Decke löschen
Bei Stromunfällen den Stromkreis abschalten und Eigensicherung beachten
Ruhe bewahren
Bei schweren Verletzungen Notruf 112 alarmieren
Bei kleineren Verletzungen Kinderarzt aufsuchen
Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen
Die durchnässte Kleidung sofort ausziehen, auch die Windel
Kleinere Verbrennungen ca. 10 Minuten mit handwarmem Wasser (20 Grad) kühlen
Nur die verletzten Stellen kühlen, nicht kalt duschen
Großflächige Verbrennungen (mehr als 15% der Körperoberfläche) nicht kühlen
Neugeborene, Säuglinge und bewusstlose Kinder nicht kühlen
Nicht am Kopf oder am Rumpf kühlen
Niemals Hausmittel wie Öl, Mehl oder Zahnpasta auf Brandwunden geben
Mehr Informationen für Eltern bietet der Verein Paulinchen e.V.