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Prof. Dr. Michael Kölch in Kommission für den 18. Kinder- und Jugendbericht des Bundesjugendministeriums berufen

21. November 2025
Ein Portrait eines Mannes

Prof. Dr. Michael Kölch, Direktor der Klinik für Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter, ist in die Kommission für den 18. Kinder- und Jugendbericht des Bundesjugendministeriums berufen. Bildquelle: Caro Hoene/ carohoene.de

Eine Gruppe von Menschen steht zusammen und schaut nach vorne

Durch Bundesjugendministerin Karin Prien wurden 18 Mitglieder in die Sachverständigenkommission berufen. Bildquelle: Jens Ahner/ eventfotografen

Eine Person übergibt einer anderen eine Urkunde

Bundesjugendministerin Karin Prien übergibt Prof. Dr. Michael Kölch die Urkunde zur Berufung in die Sachverständigenkommission. Bildquelle: Jens Ahner/ eventfotografen

Rostocker Experte stärkt die Arbeit der 18-köpfigen Sachverständigenkommission mit wissenschaftlicher und praktischer Expertise

Rostock – Der Direktor der Klinik für Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter, Prof. Dr. Michael Kölch, ist in die unabhängige Sachverständigenkommission zum 18. Kinder- und Jugendbericht berufen worden. Die Kommission, die im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend arbeitet, umfasst insgesamt 18 Mitglieder, die sich gemeinsam zentralen Fragen zur Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe widmen.

Prof. Kölch erläutert, dass die Kommission die aktuellen Herausforderungen im Kinderschutz umfassend analysieren und konkrete Empfehlungen entwickeln werde. „Wir stehen vor der Aufgabe, die Kinder- und Jugendhilfe so abzusichern, dass sie jungen Menschen auch in Zukunft wirksam Schutz bietet.“ Die Herausforderungen – auch in der Kooperation mit anderen Systemen, wie dem Gesundheitssystem, seien enorm, und alle stünden vor den gleichen Problemen, wie Fachkräftemangel, finanziellen Einschränkungen und steigenden Inanspruchnahmen. Deshalb braucht es systemübergreifende Lösungen, unterstreicht Prof. Kölch.

Im Zentrum des Regierungsauftrags steht die langfristige Sicherung der Funktionsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Prof. Kölch fasst zusammen, dass die Bundesregierung hierfür eine unabhängige Expertise benötigt, um fundierte Entscheidungen vorbereiten zu können und strukturelle Weiterentwicklungen zu ermöglichen.

Die Kommission wird sowohl präventive Angebote als auch intervenierende Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien in den Blick nehmen. Prof. Kölch erklärt, dass die Analyse nicht nur bestehende Strukturen bewerten, sondern auch Ansatzpunkte für nachhaltige Verbesserungen identifizieren werde. Ziel sei es, ein belastbares System zu schaffen, das Kommunen ermöglichen soll, den Schutz junger Menschen konsequent zu stärken.

Der Bericht zum 18. Kinder- und Jugendbericht soll 2027 zusammen mit der Stellungnahme der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt werden. Prof. Kölch wurde in diesem Jahr zudem in den wissenschaftlichen Beirat des Robert Koch-Instituts berufen.