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Unimedizin Rostock hat bestmögliche Patientenversorgung im Blick

20. December 2022

Theoretische Überlegungen zum Wettbewerbsrecht dürfen Versorgung der Kinder und Jugendlichen nicht gefährden

Ein kürzlich von der Hanse- und Universitätsstadt der Presse vorgelegtes Gutachten der Wirtschaftskanzlei Görg kommt zu dem Ergebnis, dass eine Fusion zwischen der Unimedizin Rostock (UMR) und dem Klinikum Südstadt Rostock (KSR) kartellrechtlich nicht möglich sei. Das Gutachten liegt der UMR bislang nicht vor. Aus Sicht der UMR ist nach juristischer Beratung ein Zusammenschluss beider Krankenhäuser durchaus möglich, da im Zuge der jüngsten Kartellrechts-Novelle die Anwendbarkeit der Fusionskontrolle auf Zusammenschlüsse von Krankenhäusern eingeschränkt wurde. Das müsste den Juristen der Wirtschaftskanzlei auch bekannt sein. Eine Entscheidung wäre ohnehin vom Bundeskartellamt zu treffen.

Laut Medienberichten halten die Wirtschaftsjuristen der Hamburger Kanzlei eine aus der Fusion entstehende Klinik für marktbeherrschend und damit unzulässig. Wenn dem so wäre, dann wäre auch ein gemeinsames Eltern-Kind-Zentrum in der Kinder- und Jugendheilkunde marktbeherrschend und somit ausgeschlossen. Denn auch hier besteht eine regionale Wettbewerbssituation mit Blick auf umliegende kleinere Krankenhäuser und Kinderstationen. Die Unimedizin bedauert es sehr, dass die Medizin und auch die Kindermedizin in dem Gutachten der Kanzlei Görg allein aus wirtschaftsrechtlichen Aspekten bewertet wird. Für die UMR und auch im Kartellrecht spielen beim Zusammenschluss von Krankenhäusern jedenfalls auch die Interessen der Patienten und die Interessen von Forschung und Lehre eine übergeordnete Rolle. Im Sinne der Patienten ist die Unimedizin weiterhin an Gesprächen und Zusammenarbeit interessiert, und zwar wie in dem Artikel formuliert wird: auf Augenhöhe.

Das bereits im Sommer 2022 vorgelegte Gutachten des Landes Mecklenburg-Vorpommern „Unimed MV 2030“ wurde von renommierten Medizinern und Wissenschaftlern erstellt, das Gutachten der Stadt von Wirtschaftsjuristen. Die Aussage, dass das Gutachten des Landes interessengeleitet erstellt wurde, weist die Unimedizin Rostock entschieden zurück. Die vom Land beauftragte Expertenkommission hat bei ihren Empfehlungen ganz klar die bestmögliche Versorgung der Patienten und die bestmögliche Ausbildung zukünftiger Mediziner sowie die Weiterbildung von Fachärzten im Blick.

Und auch die Unimedizin Rostock stellt die großen und die kleinen Patienten in den Mittelpunkt. Wirtschaftliche Interessen oder wettbewerbsrechtliche Überlegungen sollten dabei immer eine untergeordnete Rolle spielen. Auch für die Jüngsten hat die Unimedizin die bestmögliche Maximalversorgung im Blick und unterstützt auch bereits seit vielen Jahren das Klinikum Südstadt Rostock bei der Erfüllung seiner Strukturvorgaben. Alle Universitätskliniken in Deutschland verfügen über eine vollumfängliche Kinderheilkunde – und das aus gutem Grund. Denn hier greifen Krankenversorgung, Forschung und Lehre eng ineinander. Daher kommt für das dringend nötige Eltern-Kind-Zentrum nur der Standort Schillingallee infrage. Dort sind neben der Kinderheilkunde alle medizinischen Spezialisierungen wie z.B. Neurochirurgie und Kinderradiologie vorhanden. Das ist der große Vorteil einer Universitätsmedizin. Und dieser muss auch den Kindern zugutekommen.