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Wiedereinsetzung des Ärztlichen Vorstandes Prof. Dr. Christian Schmidt als Vorstandsvorsitzenden

30. June 2020
jh

Erklärung des Aufsichtsrates der Universitätsmedizin Rostock

In der ersten Hälfte des Jahres 2018 waren Vorwürfe an den Aufsichtsrat herangetragen worden, die daraufhin umfangreich untersucht wurden. Prof. Dr. Christian Schmidt wurde zwischenzeitlich von seinen Funktionen des Ärztlichen Vorstands und Vorstandsvorsitzenden der UMR freigestellt. Der Aufsichtsrat setzte ihn nach Abschluss der internen Untersuchungen zum 20. Juli 2018 wieder in seine Funktion des Ärztlichen Vorstands ein. Schmidt trug seitdem maßgeblich aktiv zur Klärung bei und zur Wiederherstellung des gegenseitigen Vertrauens. Eine Wiedereinsetzung als Vorstandsvorsitzender sollte allerdings so lange ruhen, bis alle erhobenen Vorwürfe abschließend geklärt waren. Hierzu zählten auch umfangreiche staatsanwaltschaftliche Ermittlungen.

In der Sondersitzung des Aufsichtsrates der Universitätsmedizin Rostock am 29. Juni informierte der Vorsitzende, Mathias Brodkorb, das Gremium darüber, dass die Staatsanwaltschaft Rostock die Ermittlungen gegen Prof. Schmidt zum 18. Juni 2020 vollständig eingestellt habe. Da die umfangreichen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu keinen weitergehenden Erkenntnissen geführt haben, hat der Aufsichtsrat Schmidt mit Wirkung des 29. Juni wieder zum Vorstandsvorsitzenden der Universitätsmedizin Rostock bestellt. Er verbindet damit die Erwartung an eine tadellose Geschäftsführung sowie die erfolgreiche Sanierung der Universitätsmedizin.

Hier geht es zum Mitschnitt der Pressekonferenz.