Aktuelles

Besuchsstopp an der Unimedizin Rostock

26. November 2021

Besuch nur noch in Ausnahmefällen möglich

Die Universitätsmedizin Rostock verschärft wegen der steigenden Fallzahlen in und um Rostock ab sofort ihre Besucherregeln. In besonderen medizinischen Situationen sind jedoch Ausnahmen möglich. Dazu zählen u.a. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die ihr krankes minderjähriges Kind besuchen. Auch Besuche bei Patienten, die im Sterben liegen, sind möglich. Angehörige werden gebeten, dies mit der jeweiligen Station im Vorfeld abzusprechen.

Für diese Besucher gilt ausnahmslos eine Testpflicht, unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Es muss eine Bescheinigung eines Testzentrums oder einer Apotheke vorgelegt werden, aus der das negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests hervorgeht. Der Test muss innerhalb der letzten 24 Stunden durchgeführt worden sein. Die Hygienevorschriften sind zudem strengstens einzuhalten.

"Ein Besuchsverbot auszusprechen, fällt uns nicht leicht. Die derzeitige Infektionslage erfordert es jedoch, unsere Patienten und auch unsere Mitarbeiter vor möglichen Infektionen und Kontakt mit dem Corona-Virus zu schützen", erklärt Prof. Dr. Christian Junghanß, Stellvertretender Ärztlicher Vorstand. „Wir wissen, dass diese stark regulierten Besuchsmöglichkeiten für Patienten und Angehörige natürlich belastend sind.“ Regelmäßigen Kontakt können die stationären Patienten und ihre Angehörigen über die kostenfreien Telefone an ihrem Bett halten. Auch WLAN wird in fast allen Klinikbereichen kostenlos angeboten.

Für Patienten oder Angehörige, die diese Situation als besonders belastend empfinden, bieten die Krankenhausseelsorger konfessionsunabhängig ihre Unterstützung an. Die Ansprechpartner finden Sie auf der Website der Unimedizin bei den Informationen für Patienten und Besucher: https://www.med.uni-rostock.de/patienten-besucher/seelsorge

Weitere Informationen zum Besuchsstopp gibt es online: hier